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Fukushima: Deutsche Behörden genehmigen Nothilfe-Schwertransport in Rekordzeit

Archivmeldung vom 01.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Flagge von Japan
Flagge von Japan

Der Not-Transport von Spezialpumpen für das havarierte japanische Atomkraftwerk Fukushima ist von deutschen, niederländischen und belgischen Behörden in Rekordzeit genehmigt worden. Der Schwertransport war kurzfristig von einem deutschen Spezialmaschinenhersteller beantragt worden. In wenigen Tagen musste von den öffentlichen Stellen geprüft werden, ob die vorgesehene Streckenführung über die Niederlande und Belgien durch drei deutsche Bundesländer bis zum Stuttgarter Flughafen reibungslos verlaufen würden. Möglich war die schnelle Entscheidung durch den Einsatz des von Steria Mummert Consulting entwickelten E-Government Systems VEMAGS.

Eine Woche nach Antragstellung wird das erste Transportflugzeug mit den Spezialpumpen an Bord vom Stuttgarter Flughafen nach Japan abheben. Das bis dahin erforderliche behördliche Verfahren wurde von den deutschen Behörden über das Online-Portal zur Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten VEMAGS abgewickelt. Das System ist 2007 unter Federführung des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen (HLSV) im Auftrag der 16 Länder und des Bundes in Kooperation mit Steria Mummert Consulting entstanden. Inzwischen hat sich VEMAGS zum größten europäischen E-Government-Verfahren in Europa entwickelt.

„Der Not-Transport für Fukushima zeigt die Stärken des modernen E-Government Systems für den Großraum- und Schwerlastverkehr“, sagt Hans-Jürgen Lackmann, Berater von Steria Mummert Consulting. „Das Genehmigungsverfahren über das Online-Portal VEMAGS läuft vollelektronisch und bindet alle beteiligten Behörden sowie den Antragsteller in einen Workflowprozess ein.“ Antragsdaten können aus Vorsystemen des Antragstellers ohne Medienbrüche dem VEMAGS-System zur Verfügung gestellt. Selbst der abschließende Genehmigungsbescheid wird am Ende als PDF-Datei erteilt - bisher eine Seltenheit bei hoheitlichen Verwaltungsentscheidungen in Deutschland.

Quelle: Faktenkontor GmbH

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