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Ex-Rüstungskontrolleur: Waffenlieferungen an Ukraine möglich

Archivmeldung vom 07.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Der ehemalige Präsident des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA), Arnold Wallraff, hat auf das Nein der Ampel-Regierung zu Rüstungslieferungen an die Ukraine mit Unverständnis reagiert. "Weder deutsches Recht, noch europäisches Recht oder Völkerrecht verbieten den Waffenexport in diesem Fall", sagte er dem "Spiegel".

Nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen habe die Ukraine das Recht, sich gegen die russische Bedrohung selbst zu verteidigen. "Als einfacher Beobachter aus der Vogelperspektive handelt es sich um eine Drohung, wenn eine militärische Weltmacht ein kleines Land von Norden, Osten und Süden umzingelt", so Wallraff.

"Nach dem Völkerrecht darf sich die Ukraine daher auf einen möglichen russischen Angriff vorbereiten, und dazu gehört die Anschaffung von defensiven Waffen." Auch der "gemeinsame Standpunkt" der Europäischen Union zum Export von Rüstungsgütern in Drittländer erlaube ausdrücklich Waffenlieferungen, "wenn damit einem Land bei der Selbstverteidigung geholfen wird", so der ehemalige BAFA-Chef. Sogar die von der damaligen rot-grünen Bundesregierung erlassenen "Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" erlaubten dem ehemaligen Rüstungskontrolleur zufolge Waffenlieferungen an die Ukraine.

Zwar enthielten die "Politischen Grundsätze" ein Verbot von Waffenlieferungen an Länder, die sich in bewaffneten Konflikten befinden, "aber auch da werden Ausnahmen gestattet, sofern ein Fall von Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Uno-Charta vorliegt", sagte Wallraff dem "Spiegel". Der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk hatte sich kürzlich in einer Verbalnote an die Bundesregierung mit einer Liste von Waffenwünschen ebenfalls auf das Recht zur Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Uno-Charta berufen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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