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Zentralrat der Muslime: "Scharia-Polizei" schadet unserer Religion

Archivmeldung vom 06.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Aiman A. Mazyek (2013)
Aiman A. Mazyek (2013)

Foto: Jakub Szypulka
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman A. Mazyek, hat das Vorgehen der selbsternannten "Scharia-Polizei" in Wuppertal scharf verurteilt: "Sie schaden mit dieser schrillen und völlig unsinnigen Aktion den Muslimen ungemein", sagte Mazyek dem "Tagesspiegel am Sonntag".

Die "Scharia-Polizisten" betrieben eine "Zweckentfremdung unserer Religion". "Diese paar Halbstarken sprechen nicht in unserem Namen." 

Kauder will "Scharia-Polizei" verbieten

Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder, hat sich für ein Verbot der selbsternannten "Scharia-Polizei" in Deutschland ausgesprochen. "In Deutschland gilt deutsches Recht und nicht die Scharia", sagte er der "Welt am Sonntag". "Für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung sorgen unsere Polizisten und nur sie. Deshalb müssen wir ein Verbot dieser vermeintlichen islamischen Tugendwächter prüfen." Falls es dafür keine Rechtsgrundlagen geben sollte, "müssen wir sie schaffen", fügte Kauder hinzu. Auch die islamische Schattenjustiz müsse unterbunden werden. Ob jemand gegen die Rechtsordnung verstößt, werde in deutschen Gerichten entschieden.

Der CDU-Politiker bekräftigte: "Wir können auf gar keinen Fall tolerieren, dass selbst ernannte `Scharia-Polizisten` in unseren Straßen patrouillieren und den Leuten vorschreiben wollen, was sie zu tun und zu lassen haben." Radikale Islamisten waren in Wuppertal mehrfach in orangefarbenen Westen als "Scharia-Polizei" aufgetreten und nachts durch die Straßen patrouilliert. Die Scharia ist das islamische Recht, das von Salafisten extrem konservativ ausgelegt wird.

Winkelmeier-Becker: Selbst ernannte "Scharia-Polizei" verstößt gegen das Strafrecht Paralleljustiz ist keinesfalls zu dulden

Eine größere Gruppe Männer patrouillierte in orangefarbenen Warnwesten als "Scharia-Polizei" durch die Straßen Wuppertals, hielt Jugendliche und junge Erwachsene an und maßregelte sie im Hinblick auf die Einhaltung der Scharia. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Ein zentrales Element unseres Rechtsstaates ist das staatliche Gewaltmonopol. Dieses System ist von allen Menschen hier zu akzeptieren - unabhängig von Religion oder Staatsangehörigkeit. Dementsprechend haben wir - auf Bestreben von CDU und CSU - im Koalitionsvertrag festgelegt: 'Wir wollen das Rechtsprechungsmonopol des Staates stärken. Illegale Paralleljustiz werden wir nicht dulden.'

Die Handlungen der Radikalrislamisten als selbst ernannte 'Scharia-Polizei' dürften bereits den Straftatbestand der Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB erfüllen. Dieses Gesetz dient dem Schutz der staatlichen Organisationen und der Staatsgewalt. Es soll die Autorität und das Ansehen des Staates dadurch schützen, dass es die Vortäuschung von Hoheitsgewalt unter Strafe stellt. Sollte sich in der praktischen Anwendung dieser Vorschrift herausstellen, dass hier Schutzlücken bestehen, wären diese dringend zu schließen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur / CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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