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Klage: EU findet deutsche Steuergesetze für Online-Marktplätze zu hart

Archivmeldung vom 21.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Brüssel wirft der Bundesrepublik vor, den freien Warenhandel in der EU auf Online-Marktplätzen wie Amazon und Ebay durch ein neues Steuerregime unzulässig zu beschränken. Außerdem seien die Bestimmungen "ineffizient und unverhältnismäßig", heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission.

Das Verfahren der EU-Kommission zielt auf ein Gesetz, das Anfang 2019 in Kraft getreten ist: Liegt den Marktplatzbetreibern keine Steuer-Bescheinigung des Händlers vor, können sie selbst für nicht abgeführte Umsatzsteuern in Haftung genommen werden.

Der Hintergrund: In den vergangenen Jahren hatten vor allem zahlreiche Händler aus Fernost hierzulande keine Umsatzsteuer abgeführt. Das verursachte einen Schaden in Milliardenhöhe. Trotzdem pocht die EU-Kommission darauf, dass Deutschland binnen zwei Monaten Abhilfe schafft, um die Diskriminierung europäischer Unternehmen zu beenden.

Das Bundesfinanzministerium wies die Vorwürfe zurück: "Die Maßnahme ist mit EU-Recht vereinbar. Die Regierung wird daher im Dialog mit der Kommission die Regelung verteidigen", sagte eine Sprecherin des Ministeriums dem "Handelsblatt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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