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Abgeschobener Afghane war in psychischer Behandlung

Archivmeldung vom 13.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Daniela B. / pixelio.de
Bild: Daniela B. / pixelio.de

Der abgelehnte Asylbewerber Jamal M., der nach seiner Abschiebung aus München in Kabul Selbstmord begangen hat, litt offenbar bereits in Deutschland an psychischen Problemen. Ehemalige Mitbewohner des Afghanen sagten dem "Spiegel", M. habe depressiv und verwirrt gewirkt. Im Frühjahr 2018 befand er sich wegen psychischer Probleme in Behandlung. Unter solchen Umständen sehen Behörden in der Regel von Rückführungen ab.

Die Hamburger Ausländerbehörde hingegen bekräftigt, M. sei vor der Abschiebung auf Flugtauglichkeit untersucht worden. Anzeichen für eine Suizidgefahr habe es dabei nicht gegeben. M. war in Deutschland wegen diverser Vergehen mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Bereits 2014 wurde er wegen Schwarzfahrens und Diebstahls zu Sozialstunden verurteilt. Im Jahrestakt kamen weitere Vergehen hinzu – bis er am Silvesterabend 2017 einen Mann in einem Hostel ausgeraubt haben soll. Bevor das Verfahren vor Gericht ging, wurde M. abgeschoben. Entgegen ihren Beteuerungen kümmerte sich die Bundesregierung so gut wie nicht um die Rückkehrer nach deren Ankunft in Kabul. Die Afghanen wurden stattdessen in einer Übergangsunterkunft der Internationalen Organisation für Migration überwiegend sich selbst überlassen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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