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EU-Datenschutz-Gesetz begünstigt Google und Facebook

Archivmeldung vom 24.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die undemokratische Europäische Union (EU) verursacht durch ihre lobbygesteuerte Politik immer größere Schäden (Symbolbild)
Die undemokratische Europäische Union (EU) verursacht durch ihre lobbygesteuerte Politik immer größere Schäden (Symbolbild)

Bild: qpress.de / Eigenes Werk

Das Internet-Datenschutzgesetz der EU begünstigt die großen Internetkonzerne, vor allem Facebook und Google. Also diejenigen, deren Marktmacht die sogenannte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eigentlich begrenzen sollte. Das berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf eine Studie des renommierten Massachusetts Institute of Technology (MIT).

"Insgesamt ist davon auszugehen, dass vor allem die großen walled gardens von der DSGVO profitieren", sagte Studienautor Tobias Salz der Zeitung. Walled gardens meint insbesondere die geschlossenen Werbenetzwerke der beiden großen Internetkonzerne Google und Facebook. "Google und Facebook fällt es unter den neuen Regeln leichter als anderen Marktteilnehmern, ihr Ökosystem für gezielte Werbung zu nutzen", sagte Alexander Gösswein, Geschäftsführer der französischen Onlinemarketingfirma Criteo in Deutschland.

"Die europäischen Regierungen hatten sich von der DSGVO erhofft, die Marktmacht der großen amerikanischen Internetunternehmen einzudämmen." Geschehen sei das Gegenteil. Google hat nun die Branche aufgefordert, gemeinsam ein Modell für die Verwaltung von Nutzerdaten für die Werbung zu entwickeln. "Damit kommt Google eine absolute Schlüsselrolle als Treuhän der der Nutzerdaten zu", sagte Google-Konkurrent Gösswein. Das jedoch könnte insbesondere in der EU kartellrechtliche Folgen haben, sagte MIT-Forscher Salz: Wenn der wichtigste Browserhersteller die Firma mit den größten Anteilen im Werbemarkt ist und der Konkurrenz den Zugang zu Daten über den Browser abschneide, "dann ist das durchaus wettbewerbsrechtlich relevant".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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