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Gauweiler kritisiert Abweisung der Klagen gegen OMT-Programm der EZB

Archivmeldung vom 21.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Peter Gauweiler (2012)
Peter Gauweiler (2012)

Foto: Henning Schacht
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hat die Zurückweisung seiner und weiterer Klagen gegen das Staatsanleihenkauf-Programm OMT der EZB durch das Bundesverfassungsgericht scharf kritisiert. Er frage sich "wann eine evidente Kompetenzüberschreitung vorliegen soll, wenn nicht beim OMT-Programm", sagte Gauweiler der "Welt" und fügte hinzu: "Aus meiner Sicht handelt es sich um ein krasses Fehlverhalten der EZB und eine ganz klare Kompetenzüberschreitung."

Gauweiler wertete es zwar als positiv, dass das Bundesverfassungsgericht der Auffassung des Europäischen Gerichtshof (EugH) widersprochen habe, er sei alleine für die Auslegung des EU-Rechts zuständig. Allerdings bedauerte der Kläger, die Karlsruher Richter fänden "jetzt nicht den Mut, sich dem EuGH entgegenzustellen". "Es war aber nicht unsere erster und auch nicht unser letzter Besuch in Karlsruhe", sagte Gauweiler der "Welt". Er erwarte, dass die Verfassungsrichter noch in diesem Jahr eine Entscheidung zum laufenden Anleihenankaufprogramm im Rahmen des Quantitative Easing fällen.

Im Gegensatz zum OMT-Programm, das bisher noch nicht eingesetzt wurde, kauft die EZB im Rahmen des Quantitative Easing (QE) bereits heute monatlich für 80 Milliarden Euro Anleihen auf. Das QE-Volumen ist im Gegensatz zum OMT aber beispielsweise nicht unbeschränkt. Gleichwohl sagte Gauweiler: "Nach dem heutigen Urteil, wird Karlsruhe nichts anderes übrig bleiben, als das Quantitative Easing zu stoppen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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