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Experte: Private Schiedsgerichte in TTIP Verstoß gegen Verfassungsrecht

Archivmeldung vom 19.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
TTIP Bild:  campact, on Flickr CC BY-SA 2.0
TTIP Bild: campact, on Flickr CC BY-SA 2.0

Private Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen Ceta und TTIP verstoßen nach Ansicht des Staatsrechtlers Siegfried Broß gegen Verfassungsrecht. "Deutschland und die EU dürfen diese Abkommen mit den jetzt bekannt gewordenen Klauseln über Investorschutz und private Schiedsgerichte nicht abschließen", sagte er der "Süddeutschen Zeitung". "Diese Klauseln verstoßen gegen deutsches Verfassungsrecht, Recht der EU und bedeuten einen Systembruch des Völkerrechts", so Broß, der bis 2010 Richter des Bundesverfassungsgerichts war.

Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Regeln vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof scheitern, sei sehr hoch. Broß kritisierte, dass der Staat mit solchen Klauseln ohne Not einen Teil seiner Souveränität an private Schiedsgerichte abtreten würde. "Dafür gibt es keine Legitimation nach deutschem Verfassungsrecht". Er plädierte dafür, staatliche Schiedsgerichte einzurichten, die es bisher so auf dieser Ebene nicht gibt. Der Verfassungsrechtler hat im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung dazu eine Studie erstellt, die Anfang der Woche veröffentlicht wird, berichtet die SZ. Broß stellte aber auch klar, dass ein Veto der Gerichte gegen die umstrittenen Regeln Ceta und TTIP keinesfalls grundsätzlich ins Wanken bringen könne. "Es geht nicht um alles oder nichts. Die Abkommen würden nicht insgesamt scheitern, sondern nur mit den genannten Klauseln."

Die EU-Kommission müsse dann in diesem Punkt nachverhandeln, und die Bundesregierung dürfte vorerst kein Zustimmungsverfahren in Bundestag und Bundesrat einleiten. Brisant wäre eine Veto der Gerichte zudem, weil es Folgen für bereits laufende Abkommen hätte. "Hinsichtlich der alten Verträge müsste dann nachverhandelt werden", sagte Broß. Da könnte viel Arbeit auf die Regierungen in der EU zukommen.

Allein Deutschland, das als "Erfinder" von Investorenschutzregeln gilt, hat laut SZ 130 laufende Freihandelsabkommen im Bestand. Die Auseinandersetzung über die Schiedsgerichte hat schon jetzt spürbare Folgen. Sie verzögert nicht nur den bereits fertig ausgehandelten Ceta-Vertrag mit Kanada, sondern auch das TTIP-Abkommen mit den USA.

Die EU-Kommission kündigte Anfang Januar an, dass sie die Regeln überdenken will. Derzeit liegen die Verhandlungen mit den USA über diesen Punkt auf Eis. Wann sie wieder aufgenommen werden, ist unklar.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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