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Bosbach fordert Aufklärung über Deutsche unter Separatisten

Archivmeldung vom 16.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolfgang Bosbach (2014)
Wolfgang Bosbach (2014)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Innenpolitiker des Bundestags fordern von den Sicherheitsbehörden Aufklärung über deutsche Staatsbürger, die auf Seiten der Separatisten in der Ostukraine kämpfen. Nachdem die "Welt am Sonntag" die Zahl solcher Kämpfer auf mindestens 100 beziffert hatte, stellte der Unions-Innenexperte Wolfgang Bosbach (CDU) bisherige Informationen der Behörden infrage.

"Wir sind bisher von wesentlich geringeren Zahlen ausgegangen, deshalb müssen wir unbedingt abklären, ob die bisherigen Angaben realistisch sind und ob Personen in Deutschland auch gezielt angeworben werden", sagte Bosbach der "Welt". Der Kampf in der Ostukraine sei, anders als der für die radikal-sunnitische Miliz "Islamischer Staat", nach deutschem Recht nicht strafbar. Angesichts dessen solle laut Bosbach jetzt geprüft werden, ob von Rückkehrern in die Bundesrepublik "eine Gefahr für die innere Sicherheit ausgeht." Vor allem müsse geklärt werden, ob "wir an Rückkehrer die gleichen rechtlichen Konsequenzen anlegen können wie bei Mitgliedern und Unterstützern terroristischer Vereinigungen. Oder ob Kapitalverbrechen nachgewiesen werden können."

Der grüne Vize-Fraktionschef Konstantin von Notz sprach von "problematischen Vorgängen". "Wenn es konkrete Vorwürfe gibt, muss sich die Justiz mit diesen Fällen beschäftigen." Eine Einschätzung des Bundesinnenministerium dazu sei "hilfreich", sagte von Notz der "Welt". Der Oppositionspolitiker hält es allerdings "nicht für sinnvoll, die Rückkehrer als potenzielle Gefährder für die innere Sicherheit Deutschlands einzustufen." Ein Ausweis-Entzug wäre seiner Ansicht nach die falsche Reaktion: "Nicht jeder, der nach Russland oder die Ukraine reist, kann nun unter einen Generalverdacht gestellt werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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