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Tiergarten-Mord: Bundesanwaltschaft geht von Auftragstat aus

Archivmeldung vom 18.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
"Böser Russe": Ein bliebtes Märchen von NATO Befohlenen Kriegstreibern (Symbolbild)
"Böser Russe": Ein bliebtes Märchen von NATO Befohlenen Kriegstreibern (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nach dem Mord an einem Georgier im Kleinen Tiergarten in Berlin hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen russischen Staatsangehörigen erhoben. Man gehe von einem Auftragsmord aus, teilte die Karlsruher Behörde am Donnerstag mit.

Der Angeschuldigte sei für die Ausübung der Tat hinreichend verdächtig. Darüber hinaus werde ihm tateinheitlich ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass staatliche Stellen der russischen Zentralregierung "zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 18. Juli 2019" dem Angeschuldigten den Auftrag gegeben gaben, den georgischen Staatsangehörigen tschetschenischer Abstammung zu liquidieren.

Dieser hielt sich seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland auf. Hintergrund des Tötungsauftrags sei die Gegnerschaft des späteren Opfers zum russischen Zentralstaat, zu den Regierungen seiner Autonomen Teilrepubliken Tschetschenien und Inguschetien sowie zu der pro-russischen Regierung Georgiens gewesen. Der Angeschuldigte habe den staatlichen Tötungsauftrag angenommen. Zur Durchführung des erhaltenen Auftrags soll Vadim K. am 17. August 2019 zunächst von Moskau nach Paris und von dort am 20. August 2019 weiter nach Warschau geflogen sein.

Am Morgen des 22. August 2019 soll er sodann das von ihm bezogene Hotel in der polnischen Hauptstadt verlassen und sich auf "nicht näher aufklärbarem Weg" zur Ausführung der Tat nach Berlin begeben haben, wo er frühestens am Mittag desselben Tages eintraf. Für die Einreise in den Schengen-Raum habe Vadim K. einen auf die Alias-Personalien Vadim S. lautenden Reisepass verwendet, der erst am 18. Juli 2019 durch die russische Einwanderungsbehörde (UMVD) in Bryansk ausgestellt worden sei, so die Bundesanwaltschaft. Unter Vorlage dieses Reisepasses und Verwendung der Alias-Personalien habe der Angeschuldigte kurz nach der Ausstellung des Ausweisdokuments bei dem Generalkonsulat der Französischen Republik in Moskau ein Visum für den Schengen-Raum beantragt und am 30. Juli 2019 erhalten.

Den staatlichen Tötungsauftrag habe Vadim K. schließlich am Mittag des 23. August 2019 ausgeführt. In der Berliner Parkanlage habe er sich dem Opfer auf einem Fahrrad von hinten genähert und mit einer mitgeführten Pistole des Typs "Glock 26", die mit einem Schalldämpfer versehen war, das Feuer eröffnet. Kurz darauf soll er zwei weitere Schüsse auf den Kopf des Opfers abgefeuert haben. Der Georgier verstarb noch am Tatort an den Folgen der beiden Kopfschüsse. Der Angeschuldigte war kurz nach der Tat in der Nähe des Tatorts vorläufig festgenommen worden. Er befindet sich seit dem 24. August 2019 in Untersuchungshaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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