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EU-Parlament fordert Haftbefehl gegen weißrussischen Präsidenten Lukaschenko

Archivmeldung vom 19.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Alexander Lukaschenko (2022) Bild: Sputnik / Ramil Sitdikow
Alexander Lukaschenko (2022) Bild: Sputnik / Ramil Sitdikow

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) des Europäischen Parlaments hat eine Entschließung angenommen, in der der Internationale Strafgerichtshof aufgefordert wird, einen Haftbefehl gegen den Präsidenten Weißrusslands Alexander Lukaschenko zu erlassen. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "In einem Bericht vom Dienstag hat der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) des Europäischen Parlaments die EU-Institutionen und Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, auf internationaler Ebene alle Maßnahmen zu ergreifen, um die strafrechtliche Verfolgung des weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko zu ermöglichen. Dies berichten Medien unter Verweis auf eine Mitteilung des EU-Parlaments. 

Unter anderem werde die weißrussische Führung für die angeblich "in der Ukraine verursachten Schäden und Verbrechen" verantwortlich gemacht, teilt die Nachrichtenagentur RIA Nowosti mit. Außerdem werde der Regierung in Minsk vorgeworfen, bei "einer illegalen Überstellung von Kindern" aus dem Kampfgebiet mitgeholfen haben. Hierfür zitiert RIA Nowosti aus der Mitteilung:

"Da der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) bereits Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die russische Kinderrechtskommissarin Maria Lwowa-Belowa erlassen hat, fordern die Abgeordneten den IStGH auf, einen ähnlichen Haftbefehl gegen Alexander Lukaschenko zu prüfen."

Darüber hinaus forderten die Abgeordneten des EU-Parlaments den EU-Rat auf, die Sanktionsliste in Bezug auf die russischen sowie weißrussischen Bürger zu erweitern. Es seien Strafmaßnahmen auch gegen jene Personen zu ergreifen, die angeblich an der "Zwangsabschiebung von Kindern aus der Ukraine" beteiligt gewesen sein sollen.

Im März 2023 hatte der IStGH Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten und die Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa erlassen. Ihnen wird vorgeworfen, ukrainische Kinder verschleppt zu haben. Moskau argumentiert, die ukrainischen Kinder seien vor den Kämpfen in Sicherheit gebracht worden. Die Entscheidungen des in Russland nicht anerkannten Internationalen Strafgerichtshofs zur "Verhaftung" des Staatschefs Wladimir Putin haben für Moskau in rechtlicher Hinsicht keine Bedeutung, teilte damals die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, mit. Auch der Kreml kommentierte die Entscheidung des IStGH mit der Feststellung, dass Russland "wie eine Reihe von Staaten die Zuständigkeit dieses Gerichts nicht anerkennt". Der russische Präsidentensprecher Dmitri Peskow erklärte, dass alle Entscheidungen dieser Art für die Russische Föderation rechtlich gesehen null und nichtig seien."

Quelle: RT DE

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