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Menschenrechtsinstitut fordert erneute Debatte über Kriterien für Genehmigung deutscher Rüstungsexporte

Archivmeldung vom 08.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Anlässlich der Hinrichtung von 47 Menschen in Saudi-Arabien fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte eine grundsätzliche Debatte über die deutsche Rüstungsexportpolitik. "Bundesregierung und Bundestag müssen sich sicherheits- und menschenrechtspolitische Aspekte von Rüstungsexporten erneut vornehmen. Die Kriterien für die Genehmigung von Rüstungsexporten müssen offengelegt und präzisiert, Abwägungsregeln verdeutlicht und Entscheidungsprozesse transparenter gemacht werden. Bei der Klärung der Frage, wann Rüstungsexporte genehmigt werden, müssen wissenschaftliche Untersuchungen zur Wirkung von Rüstungsexporten zurate gezogen werden", mahnt Wolfgang S. Heinz, der Experte für Sicherheitspolitik und Menschenrechtsschutz des Instituts.

Bislang ist der Entscheidungsprozess bei Rüstungsexporten intransparent, parlamentarische Kontrollmöglichkeiten sind gering. Auch die Anwendung der Kriterien, nach denen Genehmigungen erteilt werden, ist unklar. Die Bundesregierung hat in ihren Grundsätzen zu Rüstungsexporten im Jahr 2000 der Achtung der Menschenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland zwar ein besonderes Gewicht beigemessen. Auch die Europäische Union einigte sich 2008 in einem Gemeinsamen Standpunkt auf die Achtung der Menschenrechte und des Humanitären Völkerrechts durch das Endbestimmungsland und die Verweigerung eines Exports, wenn die Güter bewaffnete Konflikte auslösen, verlängern oder bestehende Spannungen oder Konflikte verschärfen würden. Doch unklar ist, welches Gewicht diese Kriterien bei konkreten Entscheidungen haben, wann die Achtung der Menschenrechte und des Humanitären Völkerrechts den Export verhindert, wann sicherheitspolitische Aspekte wie Förderung von Stabilität und "Ertüchtigung" von Empfängerstaaten überwiegen.

Exporte von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien genügen den selbst gestellten Ansprüchen der Bundesregierung und der Europäischen Union nicht. Seit Jahren sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien bekannt. Das Land beteiligte sich 2011 unter anderem an der gewaltsamen Niederschlagung von Demonstrationen in Bahrain und führt seit 2015 eine kriegerische Auseinandersetzung mit dem Jemen. Aus Saudi-Arabien werden zudem terroristische Gruppen in anderen Ländern unterstützt.

Bei Entscheidungen für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien hat die Bundesregierung der Achtung der Menschenrechte bislang offensichtlich nicht die gleiche Bedeutung beigemessen wie anderen Kriterien.

Laut Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik wurden allein im ersten Halbjahr 2015 66 Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien im Wert von 178,6 Millionen Euro genehmigt.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (ots)

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