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Strässer verlangt Ende des Hausarrests iranischer Oppositionsführer

Archivmeldung vom 13.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Christoph Strässer in der Reichstagskuppel
Christoph Strässer in der Reichstagskuppel

Foto: J. Sturm
Lizenz: CC-by-sa 2.0/de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, hat ein Ende des Hausarrests der iranischen Oppositionsführer Mehdi Karroubi und Mir Hossein Moussavi gefordert. Der Hausarrest gelte bereits seit vier Jahren, ein Gerichtsverfahren sei jedoch noch immer nicht eröffnet worden, erklärte Strässer am Freitag.

"Der Hausarrest entbehrt somit jeglicher rechtsstaatlichen Grundlage." Der Iran habe den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert und sich damit verpflichtet, die Rechte all seiner Bürger zu achten und zu schützen. "Fortgesetzter willkürlicher Freiheitsentzug ist ein eindeutiger Verstoß hiergegen", betonte der Menschenrechtsbeauftragte. Karroubi und Moussavi waren 2009 im Präsidentschaftswahlkampf gegen den damaligen Amtsinhaber Mahmud Ahmadinejad angetreten. Im Zuge der sich nach der Verkündung des Wahlergebnisses formierenden Protestbewegung wurden sie zu deren Repräsentanten stilisiert. Nachdem ihre Bewegungsfreiheit bereits zuvor erheblich eingeschränkt worden war, wurden sie am 14. Februar 2011 unter Hausarrest gestellt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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