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Gutachten: TTIP und Ceta verstoßen gegen Vorsorgeprinzip

Archivmeldung vom 17.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Mehr Demokratie, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Mehr Demokratie, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Handelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (Ceta) verstoßen einem neuen Gutachten zufolge gegen das in Europa vertraglich verbriefte Vorsorgeprinzip in der Gesundheits- und Umweltpolitik. Gegenteilige Beteuerungen der Bundesregierung seien verkehrt, berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf das Rechtsgutachten, das ein Team um den Göttinger Völkerrechtler Peter-Tobias Stoll erstellt hat.

Das Vorsorgeprinzip legt fest, dass in der EU Stoffe und Verfahren nur dann zugelassen werden, wenn ihre Ungefährlichkeit ausreichend bewiesen ist. Die Wissenschaftler sehen diesen Grundsatz "weder in Ceta noch in TTIP verankert". Deshalb werde es "durch die Freihandelsverträge zu einer generellen Beeinträchtigung der bestehenden Schutzstandards kommen".

Lena Blanken von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, die die Studie in Auftrag gegeben hat, kommentiert: "Die EU-Kommission, die deutsche Regierung und die SPD-Spitze haben die Öffentlichkeit vorsätzlich getäuscht, um ihr TTIP und Ceta unterzujubeln."

Am Dienstag stellt Foodwatch das ausführliche Gutachten in Berlin vor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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