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EU-Kommission will mehr Transparenz bei Steuerabsprachen

Archivmeldung vom 18.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de

Die EU-Kommission zieht erste Konsequenzen aus der Luxleaks-Affäre um die luxemburgischen Steuerdeals mit internationalen Konzernen und drückt dabei aufs Tempo: Die Behörde will die Mitgliedstaaten zu einem automatischen Informationsaustausch über die umstrittenen sogenannten Steuervorabsprachen ("Tax Rulings") verpflichten. Sie sollen solche Absprachen spätestens einen Monat nach Ablauf des Quartals der Vereinbarung an die anderen EU-Staaten und die Kommission melden, berichtet die F.A.Z..

Die Kommission will die Vorschläge am Mittwoch offiziell vorstellen. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten bis Ende 2016 auch alle noch geltenden Absprachen, die sie in den zehn Jahren vor Inkrafttreten der Richtlinie getroffen haben, in die Hauptstädte der EU-Staaten und nach Brüssel melden. Gelten sollen die neuen Regeln nach dem Willen der Kommission schon von Anfang des kommenden Jahres an. Die Staaten sollten bis Ende 2015 die nötige Rechtsgrundlage schaffen, heißt es laut F.A.Z. in dem Richtlinienvorschlag, der der Zeitung vorliegt. Gelingen dürfte das allerdings nur, wenn alle Staaten mitziehen. Neue Steuerregeln müssen in der EU einstimmig verabschiedet werden. Um den Austausch zu erleichtern, sollen die Staaten ein Standardformular verwenden. Darin sollen sie die Namen der von der Steuerabsprache profitierenden Unternehmen und deren Mutterkonzerne nennen, den Inhalt der Absprache beschreiben, die Kriterien für die Vergünstigungen erläutern und die von den Absprachen betroffenen anderen EU-Mitgliedstaaten auflisten. Letztere sollen zudem weitere Informationen oder den gesamten Text der Steuerabsprache anfordern können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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