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EU-Gerichtshof soll im Fall des Ex-US-Soldaten entscheiden

Archivmeldung vom 07.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Sitzungssaal des EuGH Bild: Stefan64 / de.wikipedia.org
Sitzungssaal des EuGH Bild: Stefan64 / de.wikipedia.org

Im Asylverfahren des desertierten US-Soldaten André S. hat das Münchner Verwaltungsgericht den Prozess ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um Klärung wichtiger Rechtsfragen gebeten. Die EU-Richter sollen "definieren", wann das europäische Flüchtlingsrecht "einen Deserteur schützen will und soll", heißt es in dem 21-seitigen Beschluss.

Dabei geht es um die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit und wie tief ein Soldat in Kriegsverbrechen verstrickt sein muss, damit seine Desertion und die damit verbundene Strafe als Asylgrund anerkannt werden können. Der Hubschraubermechaniker S. war 2007 vor einem erneuten Einsatz im Irak-Krieg desertiert und hatte als erster US-Soldat in Deutschland Asyl beantragt. Sein Antrag wurde 2011 abgelehnt; dagegen hat er geklagt. "Ich hoffe, dass der Fall nun endlich entpolitisiert und nüchtern bewertet wird", sagt S.s Anwalt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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