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CSU-Abgeordneter Peter Gauweiler kündigt Verfassungsklage gegen EU-Vertrag an

Archivmeldung vom 24.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach der Abstimmung des Bundestages über den EU-Reformvertrag hat der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Vertragswerk angekündigt.

Gauweiler, der im Parlament mit Nein gestimmt hatte, sagte der "Saarbrücker Zeitung" (Freitagausgabe): "Was Brüssel jetzt an Kompetenzen bekommen soll, ist mit unseren demokratischen Prinzipien nicht vereinbar". Er werde wie schon 2005 bei der EU-Verfassung das Bundesverfassungsgericht um eine Überprüfung bitten, falls es nicht noch bei den Beratungen im Bundesrat Änderungen und Klarstellungen in seinem Sinne gebe. In der Unions-Fraktion habe er deswegen bisher keine Kritik gehört. "Ich habe durchaus das Gefühl, dass viele entweder meine Bedenken heimlich teilen, oder aber froh sind, dass einer das vor Gericht klärt". Gauweiler begründete seine Haltung vor allen Dingen mit dem Kompetenzverlust des Bundesverfassungsgerichtes gegenüber dem Europäischen Gerichtshof. Bisher wache Karlsruhe über die unveräußerlichen Rechte der Bürger nach dem Grundgesetz. "Mit dem Lissabon-Vertrag wird die Hoheit über diese Rechte ausländischen Gerichten übergeben, deren Mitglieder allesamt nicht auf das Grundgesetz vereidigt sind. Das gibt das Grundgesetz nicht her". Der CSU-Politiker äußerte die Ansicht, dass mit dem EU-Vertrag "aus einem Staatenbund ein europäischer Zentralstaat gemacht wird, den Leute regieren, die die Deutschen weder wählen, noch abwählen können". Wer nicht sehe, dass mit der neuen Kompetenzverteilung eine Art "europäische USA" angestrebt werde, "der muss blind und taub sein". 2005 hatte Gauweilers Klage dazu geführt, dass der Bundespräsident die EU-Verfassung zunächst nicht unterschrieben hatte. Nach dem Scheitern der Verfassung in den Referenden in Holland und Frankreich hatte das Verfahren dann geruht.

Quelle: Saarbrücker Zeitung

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