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Gerichtspräsident kritisiert EU-Beihilferecht

Archivmeldung vom 29.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
EU-Kommission und Europäische Union (Symbolbild)
EU-Kommission und Europäische Union (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, kritisiert die EU-Kommission, denn diese müsse sich zur deutschen Rechtslage bezüglich der Steuervorteile von Unternehmen im Sanierungsfall äußern, da es sich womöglich um rechtswidrige Beihilfen nach EU-Recht handelt. "Es ist sehr ärgerlich für die Steuerzahler und führt zu großer Rechtsunsicherheit, dass die EU-Kommission nach über eineinhalb Jahren immer noch nicht über den Antrag der Bundesregierung entschieden hat", sagte Mellinghoff der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Die Rechtsunsicherheit in Folge des EU-Beihilferechts sei "für den Steuerpflichtigen eine Zumutung". Wenn Gläubiger auf Ihr Geld verzichten, müssen klamme Unternehmen darauf womöglich Steuern nachzahlen. Der Gesetzgeber hat zwar kürzlich reagiert, doch damit die Steuerfreiheit wieder greift, muss die Kommission dies formal erlauben. Bislang hat sie aber nur eine informelle Rechtsansicht geäußert. Insolve nzverwalter beklagen, dass dadurch Insolvenzpläne scheitern. Bis vor Kurzem half den Unternehmen ein Erlass des Bundesfinanzministeriums - doch den hat der Bundesfinanzhof kassiert, weil das Ministerium damit seine Befugnisse aus dem Grundgesetz überschritten habe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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