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Mit Dolch und Schalldämpfer im Gepäck: Schweizer Grenzbeamte verhafteten Ukraine-Söldner

Archivmeldung vom 26.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Schweizer Grenze (Symbolbild)
Schweizer Grenze (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Schweizer Grenzbeamte hatten einen Kolumbianer verhaftet, der Waffen und Kriegsgerätschaften im Gepäck hatte. Die Grenzschützer fanden auch einen Legionärsvertrag mit der Ukraine. Offenbar wollte der Mann derzeit in der Schweiz Urlaub machen. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Schweizer Grenzbeamte hatten am Grenzübergang zu Deutschland bei Tägerwilen im Schweizer Kanton Thurgau einen Kolumbianer verhaftet.

Der Vorfall ereignete sich bereits am 5. Oktober 2022, wurde jedoch erst jetzt bekannt. Der Kolumbianer soll einen Dolch, einen Schalldämpfer, ein Bajonett für eine Kalaschnikow-Maschinenpistole, ein Ziel- sowie ein Nachtsichtgerät mitgeführt haben, wie die Tageszeitung Blick am Donnerstag berichtete.

Diese Waffen und Kriegsutensilien sollen die Schweizer Grenzbeamten sichergestellt haben. Der Mann wurde verhaftet. In seinem Gepäck fanden die Grenzbeamten außerdem einen Legionärsvertrag mit der Ukraine.

Wie die Tageszeitung Tages-Anzeiger berichtet, soll der Kolumbianer angegeben haben, dass er während sechs Monaten als Söldner in der Ukraine gekämpft hatte. Sein Plan sei gewesen, vor seiner Rückkehr ins Kriegsgebiet zwei Wochen Urlaub in der Schweiz zu machen.

Der Mann wurde 24 Stunden nach seiner Festnahme wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Schweizer Staatsschutzabteilung der Bundesanwaltschaft eröffnete jedoch ein Strafverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen das Waffengesetz und gegen das Embargogesetz bezogen auf die Ukraine. Dieses Embargogesetz untersagt die Durchfuhr von militärischen Gütern aus der Ukraine.

Laut dem Tages-Anzeiger hat die Schweizer Bundesanwaltschaft den Kolumbianer per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagesätzen von je 30 Franken verurteilt. Die beschlagnahmten Waffen und das Zubehör sollen vernichtet werden.

Wäre der Mann Schweizer Staatsbürger gewesen, hätte ihm eine deutlich höhere Strafe gedroht. Schweizern, die für eine fremde Armee kämpfen, droht eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren.

Wie Blick schreibt, sei es bekannt, dass mehrere Schweizer Bürger in der Ukraine kämpfen. Bei der Schweizer Militärjustiz laufen deshalb bereits sieben Strafverfahren. Diesen betreffenden Schweizern droht bei ihrer Wiedereinreise die sofortige Verhaftung."

Quelle: RT DE

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