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Auswärtiges Amt kritisiert Hinrichtungen in Iran

Archivmeldung vom 08.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das Auswärtige Amt (abgekürzt AA) ist der seit dem Kaiserreich traditionelle Name für das deutsche Außenministerium.
Das Auswärtige Amt (abgekürzt AA) ist der seit dem Kaiserreich traditionelle Name für das deutsche Außenministerium.

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler (SPD), hat die Hinrichtungen von zum Tatzeitpunkt Minderjährigen im Iran kritisiert. Mit Entsetzen habe sie von der Hinrichtung des jungen Iraners erfahren, erklärte Kofler am Montag. Am 4. Januar 2018 wurde ein 18-jähriger Iraner hingerichtet, den man 2016 wegen Vergewaltigung und Mord an einem siebenjährigen afghanischen Mädchen zum Tode verurteilt hatte.

Der Iraner habe "eine schwere Straftat begangen und ich drücke den Angehörigen des Opfers meine tiefe Anteilnahme aus", so Kofler. Dennoch lehne die Bundesregierung die Todesstrafe unter allen Umständen ab. "Im Iran wurden im Jahr 2017 mindestens vier zum Tatzeitpunkt minderjährige Personen hingerichtet, und zahlreiche weitere befinden sich im Todestrakt", so die Menschenrechtsbeauftragte. Diese Hinrichtungspraxis müsse aufhören. "Ich appelliere daher mit Nachdruck an alle Verantwortlichen im Iran, die Vollstreckung weiterer Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen und im Falle Minderjähriger von ihrer Verhängung gänzlich abzusehen." Iran habe sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, so Kofler. "Beide verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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