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EU muss mehrere Personen von Sanktionsliste streichen

Archivmeldung vom 13.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Schmuttel / pixelio.de
Bild: Schmuttel / pixelio.de

Im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt hat die Europäische Union mehrere Personen von ihrer Sanktionsliste gestrichen. So mussten vor allem wegen mangelnder Beweise die bereits 2014 verhängten Strafmaßnahmen gegen neun Ukrainer, die dem damaligen Präsidenten Viktor Janukowitsch nahestanden, wieder aufgehoben werden.

Das berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf interne Dokumente des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD). Insgesamt stehen auf der Sanktionsliste der Europäer derzeit 170 Personen und 44 Organisationen, die der territorialen Integrität der Ukraine geschadet und den Konflikt in dem Land angeheizt haben sollen. Gegen eine solche Einstufung können einzelne Personen und Organisationen klagen. In einigen Fällen allerdings scheiterte auch die Anfechtung von Sanktionsbeschlüssen vor Gericht.

So hätten zuletzt zwei russische Staatsbürger, die gegen Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten geklagt hatten, ihre Verfahren verloren, schrieb die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini in einem der Zeitung vorliegenden Brief an David McAllister (CDU), den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses des EU-Parlaments. Einer der Männer gilt als enger Vertrauter des russischen Präsidenten Wladimir Putin.

McAllister sagte der "Welt am Sonntag": "Die Sanktionen sind notwendig, solange Russland weiterhin gegen das Völkerrecht verstößt. Sie richten sich nicht gegen die Bevölkerung, sondern gezielt gegen Entscheidungsträger und Unternehmen." Dass einzelnen Betroffene gegen die Sanktionen klagen können, zeige, "dass auch in solchen Fällen unsere hohen rechtsstaatlichen Standards gewahrt werden".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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