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Europawahl 2019: Tatkräftiger Einsatz von etwa 609.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern

Archivmeldung vom 08.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundeswahlleiter
Bundeswahlleiter

Von Kandschwar aus der deutschsprachigen Wikipedia, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3428323

Bei der 9. Direktwahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 in Deutschland werden rund 609.000 Wahlhelferinnen und -helfer durch ihren ehrenamtlichen Einsatz zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl beitragen. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.

Der Bundeswahlleiter bittet die Bürgerinnen und Bürger, sich für dieses besondere Ehrenamt bei ihrer Gemeinde zur Verfügung zu stellen, und dankt allen herzlich, die am 26. Mai 2019 in den Wahlvorständen als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unserer Demokratie - und damit uns allen - einen guten Dienst erweisen. Bei der bevorstehenden Europawahl wird es rund 72.000 Urnen- und etwa 15.000 Briefwahlbezirke geben. Die Wahlbezirke werden von den Gemeinden so eingeteilt, dass sie für die Wählerinnen und Wähler möglichst gut zu erreichen sind. In jedem Wahllokal und für jeden Briefwahlbezirk gibt es einen Wahlvorstand, der sich aus einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher, einer Stellvertretung und drei bis sieben Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern zusammensetzt. Manche Großstädte benötigen für die Durchführung der Europawahl über 10.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Der Wahlvorstand organisiert und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und erklärt bei Bedarf den Bürgerinnen und Bürgern die Wahlformalitäten. Er zählt nach Schließung des Wahllokals die Stimmen aus und meldet das Ergebnis an die Kreis- oder Stadtwahlleitung. Diese ermittelt aus den Schnellmeldungen das vorläufige Wahlergebnis für den Kreis oder die Stadt und teilt ihr Ergebnis der Landeswahlleitung mit. Die Landeswahlleitung wiederum meldet die eingehenden Kreis- und Stadtwahlergebnisse sofort und laufend dem Bundeswahlleiter weiter, der daraus das vorläufige Wahlergebnis für ganz Deutschland ermittelt.

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)

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