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Brüssel: Aufgrund mangelnder Rechtsgrundlage wird Aufhebung der Corona-Maßnahmen verfügt

Archivmeldung vom 31.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
geschlossenes Geschäft
geschlossenes Geschäft

Bild von Benedikt Geyer auf Pixabay

Schließungen von Restaurants, Absagen von Kultur- und Sportveranstaltungen, Einschränkungen bei der Mobilität, Ausfall von Schulunterricht – für diese und ähnliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hatte die belgische Regierung laut einem Brüsseler Gericht keine hinreichende Rechtsgrundlage. Die belgische Zeitung „LeSoir“ berichtet.

Beim russischen online Magazin " SNA News " ist auf der deutschen Webseite weiter zu lesen: "Ein Brüsseler Gericht der ersten Instanz hat die belgische Regierung dazu verpflichtet, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verhängten Einschränkungen innerhalb von 30 Tagen aufzuheben.

Für die Notmaßnahmen der Regierung fehle eine hinreichende Rechtsgrundlage, urteilte das Gericht laut der Zeitung. Das Gesetz aus dem Jahr 2007, auf welches die Regierung sich beim Beschluss der Einschränkungen berief, sieht nach Auffassung des Gerichts solche konkreten Maßnahmen nicht vor.

Circa drei Wochen zuvor hatte die Liga für Menschenrechte gegen die Corona-Beschlüsse der belgischen Regierung geklagt. Die Einschränkungen verletzten die Grundrechte der belgischen Bürger, argumentierten die Menschenrechtler. Die Regierung in Brüssel kann noch Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil einlegen."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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