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CDU-Wirtschaftsexperte für Korrekturen am Freihandelsabkommen Ceta

Archivmeldung vom 01.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Joachim Pfeiffer Bild: Joachim Pfeiffer
Joachim Pfeiffer Bild: Joachim Pfeiffer

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer (CDU), hat sich für Korrekturen beim Handelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada ausgesprochen. Damit stellt er sich gegen führende Unionspolitiker, die Nachverhandlungen abgelehnt hatten. Es gebe noch "an der einen oder anderen Stelle Optimierungsbedarf", sagte Pfeiffer dem "Handelsblatt" (Online-Ausgabe). "Beispielsweise gilt es, beim Investitionsschutzkapitel in Ceta eine Modifizierung in Bezug auf das Thema Umschuldung von Staatsanleihen vorzunehmen. Eine Vergemeinschaftung der Haftung in der EU sollte von vornherein ausgeschlossen werden."

Pfeiffer plädierte dafür, in Abstimmung mit anderen EU-Ländern die Änderungen anzugehen. "Beim EU-Freihandelsabkommen mit Kanada handelt es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen, das sowohl auf europäischer Ebene als auch durch die EU-Länder ratifiziert werden muss", sagte der CDU-Politiker. "Statt nationaler Alleingänge kommt es daher auf eine enge Abstimmung mit den EU-Mitgliedsstaaten an." Einige dieser Staaten hätten ein "großes Interesse" am Investitionsschutz, betonte Pfeiffer.

Mit Blick auf Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), der solche Klauseln generell ablehnt, fügte er hinzu: "Das gilt es zu respektieren – auch von Seiten Deutschlands, schließlich sind wir nicht allein auf der Welt." Pfeiffer wies in diesem Zusammenhang auf ein aktuell erstelltes Rechtsgutachten für das Bundeswirtschaftsministerium hin, demzufolge der durch Ceta gewährte Schutz ausländischer Investoren "deutlich" hinter dem Investitionsschutz des Grundgesetzes zurückbleibe. "Das heißt: Schon heute genießen ausländische Investoren einen wesentlich stärkeren Schutz gegen staatliche Maßnahmen durch das deutsche Verfassungsrecht als das mit Ceta der Fall ist."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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