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Di Fabio: Nur die "allerwenigsten" Flüchtlinge haben Anspruch auf Asyl

Archivmeldung vom 02.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Udo Di Fabio (2012)
Udo Di Fabio (2012)

Foto: Dontworry
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Laut Udo Di Fabio, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, haben nur die "allerwenigsten" Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz: "Was wir heute erleben, ist ja kein Ansturm von Asyl-Berechtigten. Man kann streng genommen auf dem Landweg gar nicht als Asyl-Berechtigter nach Deutschland kommen, weil Artikel 16 a) des Grundgesetzes die Einreise aus sicheren Drittstaaten nicht zum Asyl rechnet", sagte Di Fabio in der Phoenix-Sendung "Im Dialog", die am Sonntagvormittag ausgestrahlt wird.

"So gesehen erleben wir keinen Ansturm von Asyl-Berechtigten, denn die Menschen, die auf dem Landwege kommen, sind Flüchtlinge, sie sind Einwanderungs-Willige, aber die allerwenigsten davon haben den subjektiven Anspruch auf Asyl, den unser Grundgesetz verspricht."

Zudem erklärte Di Fabio, es gäbe "kein Recht, sich das Land, in dem man sich flüchten will, auszusuchen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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