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EU-Kommission stellt Basel IV in Frage

Archivmeldung vom 16.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
EU-Kommission: Die Herrscher über alle EU Mitgliedsstaaten?
EU-Kommission: Die Herrscher über alle EU Mitgliedsstaaten?

Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Wegen der Coronakrise denkt die EU-Kommission darüber nach, den letzten und besonders umstrittenen Teil der Baseler Eigenkapital-Empfehlungen für Banken nicht umzusetzen. Die geplante Novelle der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) werde "zurückgestellt", heißt es in dem Entwurf, über den das "Handelsblatt" berichtet.

Zunächst einmal werde eine "Diskussion über die Relevanz einer solchen Reform" benötigt, heißt es in dem Papier. Der letzte Teil von Basel III, in der Geldbranche auch "Basel IV" genannt, sieht bedeutende Änderungen bei der Bonitätsbewertung mittelständischer Unternehmen vor. Europäische Banken nutzen dafür bisher häufig sogenannte interne Modelle, weil viele Mittelständler aus Kostengründen kein externes Bonitätsrating anfertigen lassen.

Gemäß Basel IV sollte die Nutzung dieser internen Modelle mithilfe einer Untergrenze, dem sogenannten "Ouput-Floor", drastisch eingeschränkt werden. Die Kreditwirtschaft hatte immer wieder gewarnt, dass die Kredite für den Mittelstand sich dadurch erheblich verteuern könnten. Trotz der Bedenken wollte die EU-Kommission Basel IV in europäisches Recht umsetzen und noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Das Vorhaben stellt die Kommission wegen der Coronakrise nun zurück. Wahrscheinlich werde die Behörde noch einmal die Kreditwirtschaft konsultieren, bevor sie endgültig über Basel IV entscheide, hieß es in EU-Kreisen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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