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Amnestie für politische Gefangene in Georgien gefordert

Archivmeldung vom 22.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die georgische politische Gefangene Maia Topuria und ihre Mitangeklagten sowie alle politischen Gefangenen sollten im Rahmen der von der georgischen Regierung geplanten Amnestie aus der Haft entlassen werden, so die Forderung der amerikanischen Anwälte E. Lawrence Barcella, Jr. und Melinda Sarafa, die Maia Topuria seit ihrer Verhaftung im September 2006 und der darauffolgenden Gefängnishaft vertreten.

Sie haben die georgische Regierung aufgefordert, anzuerkennen, dass in ihrem Fall sowie im Fall ihrer Mitangeklagten ein Justizirrtum vorläge, und sie somit aus der Haft zu entlassen seien.

"Von Beginn an hat die georgische Justiz, die von der NATO und zahlreichen NGOs wiederholt und entschieden wegen ihres Mangels an richterlicher Unabhängigkeit von der Exekutive kritisiert wurde, verfassungsrechtlich und gesetzlich vorgeschriebene Fristen ignoriert, die Einführung falscher Beweise ermöglicht, nichts gegen die Vernichtung entlastenden Beweismaterials durch die Regierung unternommen und Aussagen von Zeugen zugelassen, die nie erschienen sind", sagte Barcella. "Der Fall ähnelte eher einem Schauprozess aus der Stalin-Ära als einem Ausdruck demokratischer Rechtsstaatlichkeit."

Die georgische Justiz hat die abschliessende rechtliche Prüfung des Falles in der Berufungsphase weit über die erforderlichen Fristen hinaus verschleppt und damit die unvermeidliche Revision vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hinausgezögert, so die Anwälte.

In den letzten Wochen haben das georgische Parlament und die Regierung einen ersten Entwurf für ein breit angelegtes Amnestieprogramm diskutiert. Während in ersten Presseberichten angedeutet worden war, dass diese Amnestie auch für Maia Topuria und ihre Mitangeklagten gelte, zitierten jüngste Presseberichte nun parlamentarische Quellen, denen zufolge Maia, ihre Mitangeklagten und eine Reihe anderer, eindeutig politischer Gefangener in Wirklichkeit keine politischen Gefangenen seien und somit auch nicht unter die Amnestie fielen.

"Die georgische Regierung hat jetzt die Chance, die Farce, die diese Verurteilungen darstellen, zumindest minimal abzumildern", erklärte Melinda Sarafa. "Es ist allerhöchste Zeit, dass diese unschuldige, 42-jährige, alleinerziehende Mutter dreier Kinder zu ihrer Familie zurückkehren kann."

Quelle: Paul, Hastings, Janofsky & Walker LLC

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