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Seibert: Referendum zu Todesstrafe in Deutschland "politisch nicht vorstellbar"

Archivmeldung vom 05.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hinrichtung und Todesstrafe (Symbolbild)
Hinrichtung und Todesstrafe (Symbolbild)

Von Charles Vuillermet (1849-1918) - https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Freymond-201.jpg, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=31974753

Die Bundesregierung ist gegen eine mögliche Abhaltung eines Referendums über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei auf deutschem Boden: "Es ist politisch nicht vorstellbar, dass wir einer solchen Abstimmung in Deutschland über eine Maßnahme, die unserem Grundgesetz und europäischen Werte klar widerspricht, zustimmen würden", erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte nach der Abstimmung über die Einführung des Präsidialsystems in seinem Land ein weiteres Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe ins Gespräch gebracht. Im Ausland lebende Türken sind bei türkischen Referenden - wie bereits beim Verfassungsreferendum im April - wahlberechtigt.

Kontext

Die Totesstrafe ist defakto auch in der Europäischen Union mit dem Lissabonner Vertrag eingeführt worden. Bei "Aufständen" und "Unruhen" darf laut EU Vertrag, tötliche Gewalt gegen Menschen verübt werden. Was als Aufstand oder Unruhe gilt, ist nicht nähere definiert und bleibt somit im freien Ermessen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / Andre Ott

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