Frei: Verhältnis zu Israel steht "über allen anderen Erwägungen"
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) hat angesichts der Debatte über das Vorgehen Israels im Gaza-Streifen davor gewarnt, das deutsche Verhältnis zu Israel infrage zu stellen. "An der Verbundenheit zu Israel darf kein Zweifel bestehen", sagte Frei der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS). "Das besondere Verhältnis zu Israel steht über allen anderen Erwägungen. Das kann nicht zur Disposition stehen."
Frei fügte hinzu, es sei "legitim", "Zweifel" an der israelischen
Strategie anzumelden. "Die Bevölkerung im Gaza-Streifen wird in einer
Art und Weise in Mitleidenschaft gezogen, dass man Zweifel haben kann,
ob die Regeln des Völkerrechts noch eingehalten werden", sagte er der
FAS. "Im Gaza-Streifen lässt sich eben nicht nur der legitime Kampf
gegen die Hamas beobachten, sondern auch, wie die Zivilbevölkerung über
die Maßen in Mitleidenschaft gezogen wird, wenn die Versorgung mit
Nahrungsmitteln nicht gewährleistet ist oder Hilfslieferungen blockiert
werden." Diese "Gesamtsituation" müsse man "auch unter Freunden offen
ansprechen können". Frei fügte hinzu, es müsse klar sein, "dass in einem
Rechtsstaat ebenso wie im Völkerrecht immer der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit" gelte.
Frei sieht Forderungen, jedwede
Waffenlieferungen an Israel einzustellen, wie es andere Länder in Europa
derzeit diskutieren, "äußerst skeptisch". "Wir stehen zu unserer
besonderen Verantwortung für Israel. Israel steht in einem permanenten
Existenzkampf gegen seine Nachbarn und hat ein legitimes Interesse, sich
verteidigen zu können. Deswegen sind Lieferungen von Rüstungsgütern aus
Deutschland grundsätzlich richtig", sagte Frei der FAS.
Auf die
Frage, ob der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, gegen
den der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl erlassen hat,
in Deutschland willkommen wäre, antwortete Frei, ein Besuch Netanjahus
stehe "im Augenblick" ebenso wenig an wie ein Besuch des Kanzlers in
Israel. "Insofern sind auch keine Entscheidungen zu treffen."
Grundsätzlich gelte weiter: "Deutschland respektiert die Unabhängigkeit
des Internationalen Strafgerichtshofs und seine Verfahrensabläufe wie
auch die aller anderen internationalen Gerichte."
Quelle: dts Nachrichtenagentur