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EU-Menschenrechtshof: Schweiz soll Sterbehilfe-Regelung neu prüfen

Archivmeldung vom 14.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Foto: Fred Schaerli
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag mit einem Urteil bestätigt, dass die Schweiz ihre Regelung zur Sterbehilfe überprüfen soll. Geklagt hatte eine 82 Jahre alte Frau, weil ihr ein tödliches Medikament nicht verkauft wurde.

Die Klägerin leide nach eigenen Angaben nicht an einer Krankheit, sie wollte sich mit dem Medikament das Leben nehmen, weil sie sich zunehmend körperlich und geistig schwach fühlt. Aktive Sterbehilfe ist in den meisten EU-Staaten verboten. In der Schweiz ist es Sterbehilfe-Organisationen jedoch erlaubt, unheilbar kranken Menschen tödliche Medikamente zu verkaufen, die diese dann selbst einnehmen.

Der EGMR hat nun die Schweiz aufgefordert, ihre rechtlichen Bestimmungen zur Sterbehilfe zu überprüfen. Denn das Schweizer Recht, so heißt es in dem Urteil, habe keine präzisen Kriterien vorgegeben, wann der Erwerb eines solchen Medikamentes gesetzmäßig sei und wann nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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