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Steinbach: Menschenrechtsfortschritte in der Türkei sind kaum erkennbar

Archivmeldung vom 07.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der jüngsten Stellungnahmen zum diesjährigen EU-Fortschrittsbericht von EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn und dem Kölner Kardinal Joachim Meisner erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Erika Steinbach MdB:

Die EU-Kommission hat der Türkei hinsichtlich der Menschenrechte und dem Minderheitenschutz nur minimale Verbesserungen attestiert. Bei der Ratifizierung von internationalen Menschenrechtsübereinkommen seien laut EU gar keine Fortschritte zu verzeichnen.

Nach wie vor müsse der institutionelle Rahmen für die Förderung und die Durchsetzung der Menschenrechte verbessert werden. EU-Kommissar Olli Rehn kritisierte zu Recht, dass der Weg zu einer Mitgliedschaft nicht über Ausreden, sondern über konkrete Reformen führe.

Der Wille der Türkei, die EU-Reformen zügig voranzutreiben, ist kaum noch erkennbar. 220 sogenannte Ehrenmorde mit minimaler Aufklärungsquote belegen das genauso wie die nicht vorhandene Achtung der Religionsfreiheit. So hat die türkische Regierung bis heute nicht auf die Anfrage von Kardinal Meisner geantwortet, ob die Kirche im südtürkischen Tarsus über das Paulusjahr dauerhaft genutzt werden könne; in Deutschland hingegen sollen selbstverständlich über 100 neue Moscheen gebaut werden.

Unter diesen Voraussetzungen bleibt ein EU-Beitritt der Türkei in weiter Ferne und die privilegierte Partnerschaft die richtige Option!

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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