Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Kretschmann begrüßt EU-Asylrechtsreform

Kretschmann begrüßt EU-Asylrechtsreform

Archivmeldung vom 11.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Winfried Kretschmann (2021)
Winfried Kretschmann (2021)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Grünenpolitiker Winfried Kretschmann hat die Zustimmung des EU-Parlaments zur Reform des Gemeinsamem Europäische Asylsystems (GEAS) gelobt. "Der EU-Asylkompromiss ist ein überfälliger Schritt hin zu mehr Ordnung, Steuerung und Begrenzung in der Migrationspolitik", sagte der Ministerpräsident von Baden-Württemberg dem "Tagesspiegel".

Diese gewaltigen Herausforderungen könnten nur europäisch angegangen werden. "Dass hier jetzt wichtige Reformen auf den Weg gebracht werden, zeigt, dass Europa durch Kompromissfindung in der Lage ist, in zentralen Fragen gemeinsame Antworten zu finden", so Kretschmann. Dies sei ein wichtiges Signal vor den anstehenden Europawahlen. Die Grünenfraktion im Europaparlament hatte zuvor laut "Tagesspiegel" überwiegend gegen die Reform gestimmt. 

"Wir können keinem Pakt zustimmen, der die Inhaftierung von Schutz suchenden Familien und Kindern an den EU-Außengrenzen zulässt und die Rechte Geflüchteter schwächt", sagte die Fraktionsvorsitzende Terry Reintke, die zugleich Spitzenkandidatin bei der Europawahl für die deutschen und die europäischen Grünen ist. Bei den Realos der Grünen in Deutschland, zu denen auch Kretschmann gehört, sorgt das Abstimmungsverhalten der europäischen Grünen für Verärgerung. Die deutsche Bundesregierung trägt unter maßgeblicher Beteiligung von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) die Reform mit und plant eine Zustimmung im EU-Rat. 

Flüchtlinge aus sogenannten "sicheren Herkunftsländern" sollen durch die Reform künftig schneller und direkt von der EU-Außengrenze abgeschoben werden können. Dahinter stehen verpflichtende Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen, die in der Regel nach zwölf Wochen abgeschlossen sein sollen. Eine mögliche Abschiebung soll danach ebenfalls bereits durchgeführt sein. Ausgenommen von diesen Verfahren sind Minderjährige nur dann, wenn sie unbegleitet sind. Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen künftig Geldzahlungen leisten. Die EU-Kommission arbeitet die Details dazu noch aus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte tief in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige