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Lebenretten ist keine Straftat: Freispruch für Cap-Anamur-Mitarbeiter

Archivmeldung vom 07.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Fünf Jahre nach der Rettung von 37 schiffbrüchigen Afrikanern durch das deutsche Hilfsschiff "Cap Anamur" endet heute der Prozess mit einem Freispruch für die drei Mitarbeiter der Hilfsorganisation Cap Anamur.

Am 20. Juni 2004 trieben die Männer in einem völlig überfüllten und seeuntüchtigen Schlauchboot im Mittelmeer, bis sie von der Besatzung der "Cap Anamur" aufgelesen und so gerettet wurden. Die geschwächten Menschen sollten in Italien an Land gebracht werden, doch die bereits erteilte Einfahrtsgenehmigung wurde plötzlich und ohne eine Begründung zurückgezogen. Dann begann ein wochenlanges Tauziehen um das Anlegen des Schiffes. Die Rettungsaktion endete mit der Verhaftung von Elias Bierdel, dem damaligen Vereinsvorsitzenden, dem Kapitän Stefan Schmidt sowie dem Ersten Offizier Vladimir Daschkewitsch. Die Geretteten wurden nur wenige Tage später abgeschoben.

Ende 2006 begann der Prozess wegen angeblicher "bandenmäßiger Schleuserei", der heute mit einem Freispruch zu Ende ging. Selbst der Staatsanwalt musste in seinem Plädoyer anerkennen, dass die 37 Menschen ohne das schnelle und beherzte Eingreifen der "Cap Anamur"-Crew ertrunken wären. Der Freispruch war demnach das folgerichtige Urteil eines fragwürdigen Strafprozesses. Denn die Rettung von Menschenleben darf nicht juristisch geahndet werden. Im Gegenteil: Jene, die diese notleidenden Menschen in dem zu kleinen Schlauchboot ausgesetzt haben, beziehungsweise jene, die sie beim Passieren ignoriert haben, sollten mit Konsequenzen rechnen müssen. Zivilcourage hingegen darf nicht bestraft werden.

"Es ist ein wichtiger Tag für die humanitäre Arbeit und ein Erfolg für die Menschlichkeit", sagt die Vorsitzende Dr. Edith Fischnaller nach dem Urteilsspruch. "Rettung ohne Wenn und Aber in größter Not ist ein unumstößlicher Grundsatz von Cap Anamur. Wir werden da weiter machen, wo immer unsere Hilfe benötigt wird und Leben retten. Deswegen brauchen unsere weltweiten humanitären Projekte weiterhin Ihre und unsere volle Unterstützung."

Cap Anamur bedankt sich bei allen, die den Verein und die Angeklagten in der schwierigen Zeit unterstützt und ihre Solidarität gezeigt haben.

"Cap Anamur - Deutsche Not-Ärzte e.V." betreut derzeit zahlreiche Projekte in elf Ländern rund um den Globus. Dazu zählen neben anderen auch die Sanierung eines Krankenhauses im Kongo, die Betreuung einer Kinderklinik in Sierra Leone sowie die der ersten und einzigen psychiatrischen Klinik in Liberia. Neben der medizinischen Versorgung liegt der Fokus auch auf dem Zugang zu Bildung. So betreibt Cap Anamur zum Beispiel ein Internat mit angeschlossener Ausbildungswerkstatt in Angola und bietet Hebammen-Schulungen für einheimische Frauen in Afghanistan an. Das Handeln der Vereins hat stets den Anspruch auf Nachhaltigkeit und steht unter dem Leitgedanken "Hilfe zur Selbsthilfe".

Quelle: Cap Anamur

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