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Handelsexpertin Eberhardter: "Kein Buchstabe an CETA geändert"

Archivmeldung vom 05.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: European External Action Service, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: European External Action Service, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Handelsexpertin der NGO "Corporate Europe Observatory", Pia Eberhardt, hält die Zusatzerklärungen zu dem am vergangenen Sonntag unterzeichneten Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) für eine reine "PR-Nummer". Am Text sei kein Buchstabe geändert worden, erklärte sie gegenüber der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland". Die Zusatzprotokolle und Erklärungen eigneten sich dagegen hervorragend, "Nichtjuristen und Leute, die nicht so tief in der Debatte stecken, zu verwirren".

Hinsichtlich des Konzern-Staat-Klageverfahrens, das auch in CETA und TTIP festgeschrieben werden soll, habe es in vielen Ländern kein Bewusstsein für die Risiken aus diesen vertraglichen Festlegungen gegeben. Das ändere sich allerdings, wenn ein Staat verklagt werden. Das sei auch in Deutschland der Fall, nachdem Vattenfall die Bundesrepublik verklagt habe. Zudem gibt es nach Auffassung von Eberhardt weder in Europa noch in Kanada oder den USA eine systematische Diskriminierung ausländischer Investoren. "Solange es diesen Nachweis einer systematischen Diskriminierung nicht gibt, gibt es auch kein überzeugendes Argument dafür, eine Sondergerichtsbarkeit einzuführen für ausländische Investoren", so die Wirtschafts- und Politikwissenschaftlerin.

Quelle: neues deutschland (ots)

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