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EU-Kommission: Gutscheinzwang verstößt gegen Verbraucherrecht

Archivmeldung vom 25.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Didier Reynders
Didier Reynders

By Tasnim News Agency, CC BY 4.0, Link

Die EU-Kommission hat Plänen der Bundesregierung, die Verbraucherrechte bei Reiseabsagen wegen der Corona-Pandemie einzuschränken, eine Absage erteilt.

Der zuständige Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, Didier Reynders, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben), er sei sich der beispiellosen Krise für den Tourismussektor in Europa bewusst, doch müssten Entscheidungen der Mitgliedstaaten mit EU-Recht übereinstimmen und in der EU koordiniert werden. Nach EU-Recht "haben Verbraucher die Wahl, ob sie einen Gutschein akzeptieren oder eine Erstattung bevorzugen", so Reynders.

Die Bundesregierung hatte gefordert, die entsprechenden Regelungen in der EU zu lockern: Der Anspruch auf Rückerstattung von Vorauszahlungen sollte für Pauschalreisen und Flüge ausgesetzt werden, stattdessen sollten die Unternehmen Gutscheine ausgeben können, die bis Ende 2021 gültig wären. Entsprechende Forderungen hatte die Bundesregierung in Schreiben an die EU-Kommission erhoben. Doch Reynders fordert nun, stattdessen "pragmatische und attraktive Lösungen für die betroffenen Unternehmen und Verbraucher" zu finden. "Alle Beteiligten sollten zusammenarbeiten, um das Angebot freiwilliger und gesicherter Gutscheine zu fördern, die für die meisten Verbraucher attraktiv wären", sagte der EU-Kommissar.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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