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Interview der Leipziger Volkszeitung: Sammar-Anwältin Gül Panir: "Wir sind die ganze Zeit belogen worden"

Archivmeldung vom 17.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Anwältin von Mohammed Sammar, Gül Pinar, wirft dem Auswärtigen Amt Betrug vor: Immer wieder wurde ihr dort beschieden, nichts von ihrem Mandanten zu wissen - dabei haben BKA-Beamte den unter Terrorverdacht stehenden Sammar bereits 2002 in Syrien vernommen.

Frage: Haben Sie Kontakt zu Mohammed Sammar?
Gül Pinar: Nein. Ich versuche seit über einem Jahr, Kontakt zu bekommen. Seit März 2005 weiß ich sicher, dass mein Mandant sich in Syrien befindet. Aber ich habe vom Auswärtigen Amt auch dann immer nur die gleiche Antwort bekommen: Dass man leider nichts tun könne, weil Syrien nicht kooperativ ist.

Das Auswärtige Amt hat Ihnen gesagt, dass keine Informationen vorliegen?
Bis nachweislich feststand, dass mein Mandant in einem syrischen Gefängnis ist. Es gab aber schon einen Kontakt des BKA im Jahr 2002. Genau das ist der Punkt. Während die Familie jahrelang nach Mohammed Sammar suchte und offizielle Stellen um Hilfe gebeten hat, aber immer hingehalten wurde, hatten deutsche Beamte Kontakt zu ihm. Die Familie und auch ich, die dieser Vermisstensache juristisch nachgeht, sind die ganze Zeit belogen worden. Das sind schwere Vorwürfe. Wir wurden bewusst an der Nase herumgeführt und in Unwissenheit gehalten. Jetzt ist zu klären, wieviel wer wusste und inwiefern die Beamten, die meinen Mandanten in Syrien vernommen haben, seine hilflose Lage ausgenutzt haben. Letztlich können strafbare Handlungen wie psychische Beihilfe begangen worden sein.

Wollen Sie die Beamten anzeigen?
Dafür brauchen wir mehr Informationen. Im Moment geht es darum, zu erfahren, wie es ihm geht und was genau passiert ist. Wir wissen so gut wie nichts von ihm. Allein, dass er nur noch Haut und Knochen ist und in einem Erdloch gefangen gehalten wird. Amnesty International kann offenbar beweisen, dass Sammar gefoltert wurde. Ja, ein Mitgefangener ist entlassen worden und hat ausgesagt. Bundesinnenminister Schäuble sagt dagegen, es gebe keinen Anhaltspunkt dafür, dass das BKA "von Verhaltensweisen profitiert hat, die man als Folter bezeichnen könnte". Das ist ein Witz. Es ist doch nicht ernsthaft zu erwarten, dass Folter in den Akten festgehalten wird. Allein, dass Mohammed Sammar beispielsweise nicht in den USA festgehalten wird, sondern an einen Ort gebracht wurde, auf den wir keinen Zugriff haben, ist ein deutliches Anzeichen, dass etwas nicht in Ordnung ist. Es wäre die Aufgabe der BKA-Beamten gewesen, auch die äußeren Umstände seiner Haft in Syrien zu hinterfragen. Wenn das nicht gemacht wurde, ist das bereits eine pflichtwidrige Vernehmung. Was die Folter-Diskussion angeht, sind wir ins Mittelalter zurückgekehrt - Erkenntnisse, die durch Folter gewonnen wurden, sind in einem Strafverfahren absolut wertlos.

Rechnen Sie damit, dass Sammar nach Deutschland zurück darf?
Ich möchte zunächst erst einmal wissen, weshalb er in Syrien festgehalten wird - denn dafür liegt kein Haftbefehl vor. Es gibt zwar ein deutsches Strafverfahren, aber deswegen wird er in Syrien nicht festgehalten. Dann müssen wir die Schritte prüfen, wie man ihn nach Deutschland holen kann. Im Rahmen der Rechtshilfe müssten die deutschen Stellen zumindest versuchen, ihn hierher zu bringen und ein rechtsstaatliches Verfahren durchzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung

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