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Liechtensteinische Regierung trägt Abschlusserklärung des Berliner Steuergipfels mit

Archivmeldung vom 23.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die liechtensteinische Regierung trägt die grundsätzlichen Beschlüsse des am heutigen Dienstag abgeschlossenen Gipfeltreffens in Berlin mit.

In der heute veröffentlichten Abschlusserklärung begrüssen die anwesenden Vertreter von 19 OECD-Staaten die weltweit erfolgten Verpflichtungen zur Einführung der OECD-Standards in der internationalen Kooperation bei Steuervergehen und einigten sich auf die Notwendigkeit eines Kontroll- und Sanktionierungsmechanismus bei der Umsetzung dieser Standards.

"Es gibt zwei Konstanten in der liechtensteinischen Politik. Erstens das Beharren auf gleichlangen Spiessen im Wettbewerb und zweitens die Konsequenz in der Umsetzung eingegangener Verpflichtungen" sagte Regierungschef Klaus Tschütscher.

"Durch die erfolgten Verpflichtungen zur Einführung dieser Standards haben wir nun ein hohes Mass an Einheitlichkeit erreicht", so Tschütscher. Damit diese Einheitlichkeit gewahrt bleibt, unterstützt die liechtensteinische Regierung auch ganz ausdrücklich faire und einheitliche Kontroll- und Sanktionierungsmechanismen zur Umsetzung dieser eingegangenen Verpflichtungen.

Als Nicht-OECD-Mitglied war Liechtenstein auf der Konferenz in Berlin und der vorherigen in Paris nicht eingeladen. "Mit dem Angebot an die EU-Mitgliedstaaten vom Juni 2008 zur Übernahme der OECD-Standards in der Steuerkooperation und der noch weitergehenden Regierungsdeklaration von vergangenem März haben wir für Liechtenstein die Grundlage für eine entsprechende internationale Kooperation gelegt", sagte der Regierungschef. Die liechtensteinische Regierung ist nun in Verhandlungen mit der EU und einer Reihe anderer Staaten zur zügigen Umsetzung des OECD-Standards in entsprechenden Abkommen. 

Quelle: Informationsamt Liechtenstein

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