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Schaar: Auch Geheimdienste müssen jetzt den Datenschutz beachten

Archivmeldung vom 07.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Peter Schaar (2013)
Peter Schaar (2013)

Foto: Alexander Klink
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Datenschutzabkommen Safe Harbor Konsequenzen für die Arbeit der Geheimdienste. "Das ist ein Paukenschlag – und zwar für die universelle Geltung von Grund- und Menschenrechten", sagte er der "Berliner Zeitung".

"Der EuGH hat verdeutlicht, dass die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz nicht nur innerhalb Europas gelten, sondern auch bei internationalen Datentransfers beachtet werden müssen. Das muss Konsequenzen haben für die Arbeit der Geheimdienste." So müssten sich etwa der britische Geheimdienst GCHQ und der deutsche BND nun ebenfalls an die Grundrechte halten. "Insgesamt geht es darum, zu einer tragfähigen Grundlage für die globale Bearbeitung von Informationen zu kommen", erklärte Schaar.

"Das können bloß die universellen Grund- und Menschenrechte sein. Diese Botschaft muss aus meiner Sicht endlich verstanden werden." Der Vorgänger der heutigen Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff warnte zudem davor, "dass die Unternehmen einfach ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern und sagen, wir geben die Daten auch an Geheimdienste weiter. Dazu darf es keinesfalls kommen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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