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Belarus: Kritische Medien im Visier der Behörden - Präsidentschaftswahl im Frühjahr

Archivmeldung vom 19.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Flagge von Weißrussland (Belarus)
Flagge von Weißrussland (Belarus)

Reporter ohne Grenzen (ROG) warnt vor einem weiteren Anstieg der Repressionen gegen Medien in Belarus im Vorfeld der Präsidentschaftswahl, die im Frühling 2011 stattfinden soll. "Zwei wichtigen oppositionellen Zeitungen droht ein vorübergehendes Verbot. Das seit 2009 geltende Mediengesetz gibt den Behörden die nötigen Handreichungen hierfür. Redaktionen unabhängiger und kritischer Medien werden außerdem mit Polizeirazzien, Verhören und Schikanen wie Steuerprüfungen unter Druck gesetzt", so ROG.

ROG befürchtet, dass die beiden führenden oppositionellen belarussischen Zeitungen "Nascha Niwa" und "Narodnaja Wolja" vor Beginn der Wahl geschlossen werden könnten. Beide wurden in diesem Jahr mehrfach wegen kritischer Berichte von den Behörden verwarnt. Nach Artikel 51 des Mediengesetzes reichen zwei Verwarnungen aus, um die Zeitungen zeitweise zu verbieten.

Die Behörden verwarnten die Wochenzeitung "Nascha Niwa" zwischen dem 22. und 26. Juli zweimal, weil in Artikeln auf einen russischen Dokumentarfilm mit dem Titel "Kryostny Bagtska" ("Der Pate") Bezug genommen wurde. Die Autoren des Films vertreten eine kritische Haltung gegenüber dem belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko und gehen auf das Verschwinden politischer Gegner des Staatschefs ein.

Auch die Zeitung "Narodnaja Wolja" könnte vorübergehend geschlossen werden. Seit Jahresbeginn hat das Informationsministerium das Blatt bereits dreimal verwarnt. Der Auslöser war eine Serie von Kurzgeschichten, die im März veröffentlicht wurden. Der Autor Illia Kopilau beschreibt darin seine Kindheit unter nationalsozialistischer Besetzung. Nach Auffassung der Behörden werden in den Texten die damalige sowjetische Guerilla-Bewegung und die Rote Armee diskreditiert. Mit der Veröffentlichung verstoße "Narodnaja Wolja" gegen Artikel 4 des Mediengesetzes, das die "Veröffentlichung von falschen Informationen" verbietet, so die Begründung für die Rüge.

Wie auch andere kritische Medien mussten die beiden Zeitungen in den vergangenen Jahren schon häufiger Gängelungen wie Razzien in Redaktionsräumen, Hausdurchsuchungen oder Verhöre ihrer Mitarbeiter hinnehmen.

Im Jahr 2008 gaben vorsichtige Schritte zu Reformen der Regierung in Minsk und eine Annäherung zwischen EU und Belarus Hoffnung auf einen Wandel der jahrelang massiv kontrollierten Medienlandschaft. Diese Aussicht schwand mit dem im Februar 2009 in Kraft getretenen Mediengesetz, das weitreichende staatliche Kontrollbefugnisse einräumt.

Repressionen gegen kritische Online-Journalisten und Internetnutzer haben in den vergangenen Monaten ebenfalls zugenommen. Weitere Informationen zur Online-Zensur in Belarus lesen Sie in unserer Pressemitteilung vom 7. Juli 2010: http://bit.ly/9RMTSW

Quelle: Reporter ohne Grenzen e.V.

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