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EU-Ratspräsident Tusk stellt Spitzenkandidaten-Prinzip infrage

Archivmeldung vom 17.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Donald Tusk Bild:  European People's Party, on Flickr CC BY-SA 2.0
Donald Tusk Bild: European People's Party, on Flickr CC BY-SA 2.0

EU-Ratspräsident Donald Tusk hält eine Wiederholung des Spitzenkandidaten-Prozesses bei den kommenden Europawahlen für bedenklich. Sollte der nächste EU-Kommissionschef erneut mit diesem Verfahren bestimmt werden, wäre die Auswahl für die Staats- und Regierungschefs "in Bezug auf andere Nominierungen begrenzter", schreibt Tusk im Entwurf seines Einladungsschreibens für den informellen EU-Gipfel am 23. Februar.

Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet in ihrer Wochenendausgabe darüber. Tusk stellt damit die Haltung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und des Europäischen Parlaments infrage, die sich eindeutig für die Beibehaltung des Spitzenkandidaten-Verfahrens ausgesprochen haben. Laut Tusk sei es zwar "nicht die Aufgabe des Europäischen Rates darüber zu entscheiden, wie sich die europäischen Parteien für die Europawahlen aufstellen". Die Frage sei vielmehr, "wie der Europäische Rat vorhat, mit seiner eigenen Entscheidung umzugehen, einen Kandidaten für den Kommissionspräsidenten vorzuschlagen."

Tusk stellt den Staats- und Regierungschefs deshalb eine Frage: "Sollte der Europäische Rat automatisch das Ergebnis eines 'Spitzenkandidaten'-Prozesses akzeptieren oder sollte der Europäische Rat (...) autonom entscheiden, wie man die Wahlen berücksichtigt?" Das EU-Parlament hatte davor gewarnt, dass es jeden Bewerber, der nicht als Spitzenkandidat bei der Europawahl antrete, ablehnen werde. Gemäß EU-Vertrag schlägt der Europäische Rat einen Kandidaten für den Kommissionschef vor - und zwar "unter Berücksichtigung der Wahlen zum Europäischen Parlament". Dieser solle dann von der Volksvertretung gewählt werden. Laut Tusk bedeute diese Formulierung vor allem eines: "Der Europäische Rat kann sich ohne eine Änderung des Vertrags seines Vorrechts nicht entziehen, die von ihm vorgeschlagene Person als Präsidenten der Europäischen Kommission zu wählen."

Juncker hatte bereits davor gewarnt, dass die Staats- und Regierungschefs den "winzigen Demokratiefortschritt" des Spitzenkandidaten-Prozesses wieder abschaffen könnten: "Ich sage nur, die Gefahr ist groß." Es gebe im Europäischen Rat, "so wie ich das fühle, voraussehe, spüre, fast eine Mehrheit dagegen", sagte Juncker vergangene Woche in Straßburg.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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