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Korvette "Ludwigshafen am Rhein" läuft zu EU-Einsatz aus

Archivmeldung vom 07.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Korvette "Ludwigshafen am Rhein" auf See.
Korvette "Ludwigshafen am Rhein" auf See.

Am Montag, den 11. Januar 2016 um 10 Uhr, wird die Korvette "Ludwigshafen am Rhein" ihren Heimathafen in Warnemünde verlassen, um sich im Mittelmeer an dem EU-Einsatz EUNAVFOR MED - Operation "Sophia" zu beteiligen. Unter dem Kommando von Korvettenkapitän Marco Köster (39) wird erstmals eine deutsche Korvette an der Operation "Sophia" teilnehmen.

"Der Einsatz stellt uns vor neue Herausforderungen", sagt der Kommandant. "Wir sind gut auf die kommenden Aufgaben vorbereitet und ich bin zuversichtlich, dass meine Besatzung diesen Einsatz professionell meistern wird". Zur Unterstützung der Besatzung wird während des dreimonatigen Einsatzes zusätzliches Personal an Bord eingeschifft, dazu zählen Feldjäger, Sicherungskräfte und Ärzte.

Die Korvette "Ludwigshafen am Rhein" wird voraussichtlich Ende April im Marinestützpunkt Warnemünde zurück erwartet.

Hintergrundinformationen

Die Schiffe, Flugzeuge und Hubschrauber der Operation "Sophia" werden auf hoher See bzw. im internationalen Luftraum zwischen der italienischen und libyschen Küste eingesetzt. Sie überwachen das Seegebiet und tragen durch Aufklärungsergebnisse dazu bei, dass ein umfassendes Bild über die Aktivitäten von Schleusern entsteht, die das Leben von Menschen riskieren, um daraus Profit zu schlagen. Die Schiffe des Verbands dürfen in internationalen Gewässern Boote anhalten und durchsuchen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie von Schleusern genutzt werden. Sie können beschlagnahmt und umgeleitet, Schleusereiverdächtige an Bord eines Kriegsschiffs genommen und an einen EU-Mitgliedsstaat übergeben werden. Die Schiffe sind nach dem Völkerrecht, dem Mandat und den Einsatzregeln ("Rules of Engagement") berechtigt, militärische Gewalt zur Durchsetzung ihres Auftrags einzusetzen.

Die Aufgabe der Seenotrettung bleibt bestehen. Wenn die Schiffe auf mit Flüchtlingen besetzte Boote treffen, einen Notruf empfangen oder von der Seenotleitstelle informiert werden, sind sie nach dem Seerechtsübereinkommen, dem Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See und dem Abkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See zur Hilfeleistung verpflichtet. Die Seenotleitstelle (Maritime Rescue Coordination Centre, MRCC) Rom koordiniert die Rettungseinsätze. Hier werden Informationen wie die Position von Schiffen, deren Kapazitäten und Seeausdauer zusammengeführt, um Seenotrettungen effektiv koordinieren zu können. Die Seenotleitstelle informiert Schiffe über Seenotfälle in dem Einsatzgebiet, dessen Ausdehnung in etwa der Größe Deutschlands entspricht.

Quelle: Presse- und Informationszentrum Marine (ots)

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