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"Goldzug"-Vergleich Finanziert Leistungen Für Ungarische Holocaust-Überlebende

Archivmeldung vom 03.05.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In einer Sammelklage vorgebracht durch jüdisch-ungarische Nazi-Opfer sowie deren Erben gegen die US-Regierung bezüglich der Handhabung von Eigentum, das sich im "Ungarischen Goldzug" befunden hatte, wurde im US-Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk von Florida durch US-Bundesbezirksrichterin Patricia Seitz ein vorläufiger Vergleich akzeptiert.

Der Fall ist als Rosner gegen die Vereinigten Staaten bekannt und wurde ursprünglich im Mai 2001 eingereicht.

Der Ungarische Goldzug bestand aus ungefähr 24 Güterwaggons, die persönliches Eigentum ungarischer Juden enthielten, das diesen während des 2. Weltkriegs durch das Naziregime und durch die mit diesem kollaborierende ungarische Regierung gestohlen oder auf andere Art weggenommen wurde. Der Zug wurde nach Kriegsende vom US-Militär in Österreich in Verwahrung genommen. In der Klage wird behauptet,
die Vereinigten Staaten hätten den Inhalt des Zuges falsch gehandhabt; die Vereinigten Staaten bestreiten jedoch jegliche rechtliche Verantwortung im Umgang mit dem Eigentum, das sich im Ungarischen Goldzug befunden hatte.

Die US-Regierung hat sich als Teil des Vergleichs dazu bereiterklärt, bis zu 25,5 Millionen US-Dollar zu bezahlen, von denen ungefähr 21 Millionen US-Dollar zur Finanzierung von
Sozialhilfeprojekten zugunsten berechtigter Mitglieder der Interessensgruppe verwendet werden. Die Conference on Jewish Material Claims Against Germany (Jewish Claims Conference oder JCC) wird im Einvernehmen mit den an der Sammelklage beteiligten Anwälten, mit einschlägigen Sozialleistungsagenturen sowie Mitgliedern der
Interessengruppe einen Verteilungsvorschlag ausarbeiten und diesen Verteilungsplan dem Gericht zur Genehmigung vorlegen. Falls der Vergleich akzeptiert wird, könnten ungarisch-jüdische Nazi-Opfer eine Unterstützung von jüdischen Sozialleistungsdiensten erhalten. Der Vergleich sieht keine direkten Zahlungen an Mitglieder der Interessengruppe als Entschädigung für den Verlust von Eigentum aus
dem Ungarischen Goldzug vor.

Die US-Regierung wird weitere 500.000 US-Dollar zur Gründung eines Archivs zahlen, das mit Dokumenten und Artefakten die Geschichte des Ungarischen Goldzugs und der Plünderung der ungarisch-jüdischen Gemeinden erzählen wird. Dieses Archiv wird wissenschaftlichen Forschungen, pädagogische Zwecken, der Verwendung durch Mitglieder der Interessengruppe sowie zukünftigen Generationen zur Verfügung
gestellt werden. Die US-Regierung zeigt ausserdem, dass - nach bestem Wissen - alle Dokumente mit Bezug auf den Goldzug freigegeben wurden. Falls der Regierung bekannt wird, dass es nicht freigegebene Dokumente gibt, wird sie diese Dokumente überprüfen, um festzustellen, ob sie freigegeben werden können. Sollte der Vergleich schliesslich akzeptiert werden, werden die Vereinigten Staaten eine Aussage zur Bestätigung der Ereignisse hinsichtlich des Goldzugs veröffentlichen.

Zusätzliche Informationen zum Vergleich finden Sie in verschiedenen Sprachen auf der Webseite des Vergleichs zum Ungarischen Goldzug: www.HungarianGoldTrain.org.

In der Pressemitteilung des Conference on Jewish Material Claims Against Germany wendet man sich am Ende noch an alle Betroffene und bittet diese sich unter den mitgeteilten Ansprechmöglichkeiten bei Bedarf ihre Kommentare bzw. Einsprüche dort abzugeben. Der vollständigkeithalber können Sie dieses nachfolgend lesen.

Mitglieder der Interessensgruppe im Sinne dieses Vergleichs sind Juden, die vor dem 8. Mai 1945 geboren wurden und irgendwann zwischen 1939 und 1945 innerhalb der Staatsgrenzen von Gross-Ungarn des Jahres 1944 lebten, sowie die Erben von ungarisch-jüdischen Nazi-Opfern. Geschädigte können bei Gericht einen Kommentar zur
Vergleichsvereinbarung abgeben, dagegen Einspruch erheben oder sich auch vollständig davon ausschliessen. Bei Gericht deponierte Kommentare zum oder Einsprüche gegen den Vergleich, werden vor der endgültigen Entscheidung hinsichtlich des Vergleichs dem Gericht zur Uberprufung zur Verfugung stehen.

Einsprüche gegen den Vergleich und Anträge zum Ausschluss vom Vergleich müssen in schriftlicher Form vorgelegt werden. Sie müssen die spezifischen Informationen enthalten, die auf der Webseite www.HungarianGoldTrain.org im Einzelnen dargelegt werden. Sie können diese Informationen auch vom Herausgeber dieser Mitteilung anfordern. Schreiben Sie hierzu entweder eine E-Mail an [email protected] oder
einen Brief an folgende Adresse: Hungarian Gold Train Notice Provider, P.O. Box 1570, New York, NY 10159, USA.

Einsprüche und Bitten um Ausschluss müssen an den Herausgeber dieser Mitteilung geschickt werden und ein Datum des Poststempels nicht später als 1. August 2005 tragen. Geschädigte, die einen Einspruch gegen den Vergleich erheben möchten oder sich vom Vergleich ausschliessen wollen, müssen nicht persönlich vor Gericht erscheinen.
Einsprüche und Bitten um Ausschluss können nicht per Telefon oder E-Mail erfolgen.

Mitglieder der Interessengruppe, die sich nicht vom Vergleich ausschliessen, binden sich damit rechtlich an diesen und können die Vereinigten Staaten in Verbindung mit den im Verfahren zum Ungarischen Goldzug geklärten Rechtsansprüchen, nicht mehr verklagen.

Mitglieder der Interessengruppe, die sich ausschliessen lassen möchten, werden keinen Anspruch auf Sozialleistungen aus dem Vergleich haben und können keinen Einspruch gegen die Vergleichsvereinbarung erheben. Sie sind an nichts gebunden, was in diesem Prozess geschieht.

Das Gericht wird am 26. September 2005, um 10 Uhr morgens, eine Anhörung zur Angemessenheit des Vergleichs abhalten und prüfen, ob die Vergleichsvereinbarung akzeptiert werden kann. Mitglieder der Interessengruppe können sich auf eigene Kosten von einem Anwalt ihrer Wahl vertreten lassen.

Um sich über die vollständigen Vergleichsbedingungen zu informieren, oder um Anweisungen für die Ausschliessung vom Vergleich, zur Abgabe eines Kommentars oder zur Erhebung eines Einspruchs anzufordern, gehen Sie bitte zur Webseite www.HungarianGoldTrain.org oder schreiben Sie an den Herausgeber dieser Mitteilung: Hungarian Gold Train Notice Provider, P.O. Box 1570, New York, NY 10159, USA.

Die Kläger werden durch die Anwaltskanzleien Cuneo Waldman & Gilbert, LLP (Washington, D.C., USA), Hagens Berman Sobol Shapiro, LLP (Seattle, WA, USA) und Dubbin & Kravetz, LLP (Miami, FL, USA) vertreten. Um mit den Klageanwälten Kontakt aufzunehmen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: [email protected].

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