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Russland setzt Rüstungsabkommen komplett aus

Archivmeldung vom 10.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Helmut Schmidt, Erich Honecker, Gerald Ford und Bruno Kreisky unterzeichnen das KSZE-Abschlussdokument.
Helmut Schmidt, Erich Honecker, Gerald Ford und Bruno Kreisky unterzeichnen das KSZE-Abschlussdokument.

Foto: Bundesarchiv, Bild 183-P0801-026 / CC-BY-SA
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Russland stellt seine Teilnahme an Sitzungen der Gemischten Konsultativgruppe für den KSE-Vertrag über konventionelle Rüstungen in Europa zum 11. März ein. Das berichtet der staatliche russische Informationsdienst "Sputnik".

"Russland hat im Laufe von Jahren alles nur Mögliche unternommen, um das Regime der Kontrolle über konventionelle Rüstungen aufrechtzuerhalten. Moskau hatte Verhandlungen zur Anpassung des KSE-Vertrages (an neue Konditionen) initiiert und ein entsprechendes Anpassungsabkommen ratifiziert", sagte Anton Masur, stellvertretender Chef der russischen Delegation zu den Wiener Verhandlungen über die militärische Sicherheit und Rüstungskontrolle. Die NATO-Länder hätten es es jedoch "bevorzugt, den KSE-Vertrag durch die Erweiterung des Bündnisses zu umgehen, und das Inkrafttreten des Abkommens über die Anpassung des Vertrages unter erdachtem Vorwand verhindert".

Der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) – englisch Conventional Forces in Europe Treaty (CFE) – wurde am 19. November 1990 anlässlich des KSZE-Gipfeltreffens in Paris von den 22 Regierungschefs der Länder des Staatenbundes "North Atlantic Treaty Organization" (NATO) und des damaligen Warschauer Paktes (WP) unterzeichnet. Am 17. Juli 1992 trat er vorläufig, am 9. November 1992 endgültig in Kraft. Primär sind die Teilnehmerstaaten dem Ziel verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Zahl der durch den Vertrag begrenzten Waffen und Ausrüstungen im Anwendungsgebiet des Vertrags festgelegte Höchstgrenzen nicht übersteigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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