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Nach Wochenblick-Bericht: Führerschein-Entzug wegen Masken-Attest ist Thema im Parlament

Archivmeldung vom 01.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Österreichisches Parlamentsgebäude
Österreichisches Parlamentsgebäude
CC BY-SA 3.0, Link

Am 28. Februar berichtete der Wochenblick über die neueste Schikane im Kampf gegen friedliche Corona-Maßnahmenkritiker. Konkret wurde die Polizei gegen Menschen mit Maskenbefreiungsattesten losgeschickt. Nun wurde durch den Nationalratsabgeordneten der FPÖ (Österreich), Christian Ries, eine parlamentarische Anfrage eingebracht.

Weiter berichtet das Magazin: "Zur Erinnerung: Wer in der Stadt Steyr ohne Maske auf einem Freiheits-Spaziergang mitging, wurde von der Polizei notiert. Die Personalien wurden direkt an das Führerscheinreferat der Behörde gemeldet. Es sollte eine Überprüfung durch den Polizeiarzt und eine Untersuchung auf Fahrtauglichkeit erfolgen! Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen also keine Maske tragen können, sollen mit weiteren bürokratischen Schikanen zugedeckt werden – in letzter Konsequenz sollte wohl der Führerscheinentzug erreicht werden! Maskenlose als Menschen zweiter Klasse… Die Polizeiführung dementierte ein solches Vorgehen und eine solche Anordnung bislang.

Parlament muss Antworten geben

Unbescholtenen Bürgern, die laut Verordnung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer FFP2-Maske befreit sind, gar den Führerschein zu entziehen, ließ nicht nur in der Bevölkerung die Wogen hochgehen. Vor allem auch bei den Freiheitlichen zeigte man sich empört, weshalb der Nationalratsabgeordnete Christian Ries die Sache zum Thema im Parlament machte. Gemeinsam mit weiteren Abgeordneten richtete er Anfragen an das Bundesministerium für Inneres als auch an das Verkehrsministerium.

Kamen die Anordnungen von Bundesministerin Gewessler?

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wurde unter anderem gefragt: „Welche Erkrankungen der Atemwege zu einer Einschränkung oder gar einem völligen Verlust der Fahrtauglichkeit führen? Ob das Nichttragen von Schutzmasken jedweder Schutzklasse aufgrund des Vorliegens einer medizinischen Indikation einer Erkrankung der Atemwege überhaupt gleichzuhalten ist? Und wie im Gegensatz dazu die möglichen Beeinträchtigungen des Tragens einer Maske auf die Fahrtauglichkeit beurteilt werden – wie beispielsweise Sauerstoffmangel, Beschlagen der Brille, welche als Sehhilfe dient? Und ob durch das BMK im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen zur Vorladung zur polizeiärztlichen Untersuchung eine Novellierung der Gesundheitsverordnung zum Führerscheingesetz beabsichtige?“

Was wusste Innenminister Nehammer?

Und an das Innenministerium wurde beispielsweise angefragt: „Ob bekannt sei, dass es aufgrund des Nichttragens von Schutzmasken jedweder Schutzklasse Vorladungen zu polizeiärztlichen Untersuchungen seitens der nachgeordneten Sicherheitsbehörden seit Gültigkeit der Maskentrageverpflichtung gegeben hat? Wie viele Vorladungen zu polizeiärztlichen Untersuchungen seit Inkrafttreten der Maskentragepflicht bisher ausgesprochen worden sind? Und in wie vielen Fällen es gar zu einer Einschränkung oder dem völligen Verlust der Fahrtauglichkeit gekommen sei? Und ob angedacht sei, eine diesbezügliche gesetzliche Änderung herbeizuführen und ob es für eine Novellierung nach Rechtsmeinung des BMI überhaupt eine Veranlassung gäbe?“

Es bleibt abzuwarten, ob die Minister in ihren Antworten ehrlich und klar ihre Absichten offenlegen oder ob sie sich herauswinden. In jedem Fall dürfte einer größeren Öffentlichkeit eine solche Vorgehensweise aufklärungswürdig erscheinen. Sobald es Stellungnahmen zu den jeweiligen Anfragen gibt, wird der „Wochenblick“ darüber berichten."

Quelle: Wochenblick von Maria Adler


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