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Soros unterliegt beim Obersten Gerichtshof: Seine ausländischen NGOs haben keine US-Privilegien

Archivmeldung vom 03.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stop-Soros-Kampagne in Ungarn
Stop-Soros-Kampagne in Ungarn

Bild: Screenshot Youtube Video: "Stop Soros! #1 (ad by the Government of Hungary) [ENG subtitles]" / Eigenes Werk

Die Entscheidung fiel 5–3 aus, wobei allen konservativen Richter dafür und alle liberalen Richtern dagegen stimmten; lediglich Kagan enthielt sich der Stimme, weil er selber Verbindungen zu Soros-Organisationen unterhält. Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf ein Urteil des Supreme Court.

Weiter schreibt das Magazin: "Supreme Court just brought the hammer down on Soros. [GS] Open Society’s foreign affiliates do not have First Amendment rights or any constitutional rights. Hello Georget.co/CiPubC6oaB"

Der Kernsatz der Entscheidung, vorgetragen von Richter Brett Kavanaugh: “In sum, plaintiffs’ foreign affiliates are foreign organizations, and foreign organizations operating abroad possess no rights under the US Constitution.”

(„Bei den ausländischen Tochtergesellschaften der Klägerseite handelt es sich um ausländische Organisationen, und ausländische Organisationen, die im Ausland tätig sind, besitzen keine Rechte gemäß der US-Verfassung.“)

Das vollständige Urteil im originalen Wortlaut hier.

Quelle: Unser Mitteleuropa

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