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Internationaler Gerichtshof: Deutschland muss nicht für Nazi-Kriegsverbrechen zahlen

Archivmeldung vom 03.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Dienstgebäude des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag Bild: de.wikipedia.org
Dienstgebäude des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag Bild: de.wikipedia.org

Deutschland kann nicht von ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus verklagt werden. Das entschied am Freitag der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag.

Laut den Richtern verstoßen in Italien gefällte Urteile, die Deutschland zur Zahlung von individuellen Entschädigungen verpflichteten, gegen die Staatenimmunität und sind daher nicht mit dem Völkerrecht vereinbar. Nach Ansicht des IGH müsse Italien sicherstellen, dass Privatpersonen vor den Gerichten gegen einen anderen Staat keine Klage erheben dürfen.

Der Gerichtshof bestätigte damit die Position der Bundesrepublik, die 1961 auf Grundlage eines Abkommens Reparationszahlungen in Höhe von 40 Millionen Mark an Italien geleistet hatte. Die Bundesregierung hatte das Völkerrechtsgericht Ende 2008 angerufen, nachdem ein italienisches Gericht einem Mann das Recht auf eine Entschädigung zugebilligt hatte. Der Italiener war 1944 zur Arbeit in einer deutschen Fabrik gezwungen worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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