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Ukraine überarbeitet Visaerleichterungsabkommen mit der EU

Archivmeldung vom 10.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Helga Ewert  / pixelio.de
Bild: Helga Ewert / pixelio.de

Die Ukraine hat einen weiteren Schritt in Richtung der Erleichterung und weiteren Liberalisierung der Visumsregelungen mit der EU unternommen, dank der das EU-Antragsverfahren auf ein Visum für ukrainische Bürger besser, einfacher und klarer von statten gehen wird. So lautet die Zusammenfassung der Erklärung, die das neue Gesetz der Ukraine "zur Ratifizierung des Abkommens zwischen der Ukraine und der Europäischen Union eingeführte Änderungen des Visaerleichterungsabkommens zwischen der Ukraine und der Europäischen Gemeinschaft" begleitete, das vom Präsidenten der Ukraine, Viktor Janukowitsch, am 8. April 2013 unterzeichnet wurde.

Das Abkommen erweitert die Kategorien der ukrainischen Bürger, die für das vereinfachte Verfahren, ein freies und/oder zur mehrfachen Einreise gültiges Visum in Frage kommen. Es verbessert das Ausstellungsverfahren von Visa für Pressevertreter und legt eine klare Gültigkeitsdauer für Mehrfachvisa fest.

Damit können Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die zum Zweck von Kursen, Seminaren und Konferenzen oder im Rahmen von Austauschprogrammen Reisen unternehmen, sowie Teilnehmer offizieller EU-Programme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, wie das Europäische Nachbarschafts-und Partnerschaftsinstrument (ENPI), das vereinfachte Visumsverfahren anwenden. Die vereinfachten Visumsverfahren gelten auch für Mitglieder von Berufsverbänden und religiösen Organisationen sowie für junge Menschen (unter 25), die an Veranstaltungen von Nichtregierungsorganisationen im Ausland teilnehmen.

Gemäss dem Abkommen können ukrainische Journalisten nach Vorlage eines Nachweises ihres ukrainischen Arbeitgebers ein Mehrfachvisum für die Dauer von bis zu fünf Jahren beantragen. Die Bedingung, eine Einladung aus der EU vorlegen zu müssen, fällt damit weg. Ausserdem kommen auch Mitglieder des technischen Teams (Kameramänner, Tonmeister usw.) für das vereinfachte Visumverfahren in Frage.

Das neue Gesetz bietet auch vereinfachte Visumsverfahren für Ehegatten, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Grosseltern und Enkelkinder, die ukrainische Bürger, die sich rechtmässig im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten aufhalten, besuchen möchten.

Am 22. März 2013 ratifizierte das ukrainische Parlament die Abänderungen des Abkommens zum vereinfachten Visumsverfahren zwischen der Ukraine und der Europäischen Union, das am 23. Juli 2012 in Brüssel unterzeichnet worden war.

Berichten zufolge soll das Europäische Parlament das Abkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union, das Änderungen am Visaerleichterungsabkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen Gemeinschaft vornimmt, am 17. April 2013 überprüfen.

Der Dialog zur Visaerleichterung zwischen den beiden Ländern läuft seit 2006. Derzeit befindet sich die Ukraine auf Stufe eins des zweistufigen Aktionsplans zur Liberalisierung der Visa.

Quelle: Worldwide News Ukraine (ots)

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