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Kindeswohl darf nicht politischem Kalkül untergeordnet werden

Archivmeldung vom 18.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
UN-Sicherheitsrat
UN-Sicherheitsrat

Foto: Neptuul
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung soll sich bei der heutigen offenen Debatte des UN-Sicherheitsrates zu Kindern in bewaffneten Konflikten für eine konsequente Aufnahme von Konfliktparteien auf die sogenannte »Liste der Schande« im Bericht des UN-Generalsekretärs zu Kindern in bewaffneten Konflikten einsetzen.

Im Hauptteil des Berichts werden seit mehreren Jahren schwere Kinderrechtsverletzungen von Konfliktparteien in Indien, Israel/Palästina, Pakistan und Thailand genannt, darunter die Rekrutierung von Kindern als Soldaten und das Töten und Verletzen von Kindern. »Kindeswohl darf nicht politischem Kalkül untergeordnet werden. Deshalb sollten die verantwortlichen Regierungsarmeen oder nichtstaatlichen Verbände nicht nur im Bericht, sondern auch im Anhang des Berichts, der sogenannten Liste der Schande, genannt werden. Das wäre ein überfälliger Schritt zum besseren Schutz von Kindern in Kriegsgebieten«, sagte Ralf Willinger, Kinderrechtsexperte von terre des hommes.

Eine Nennung in der sogenannten Liste der Schande übt erheblichen öffentlichen Druck auf die Konfliktparteien aus und kann zu UN-Sanktionen führen. Zudem müssen die Konfliktparteien mit Vertretern der Vereinten Nationen verhandeln und Maßnahmen durchführen, um künftige Kinderrechtsverletzungen zu vermeiden. Dies wird in UN-Aktionsplänen festgehalten, deren Umsetzung dann von einer sogenannten UN-Country Task Force im Land begleitet wird. Dies hat in Ländern wie dem Tschad zu einer deutlichen Verbesserung der Lage der Kinder geführt.

Die im Bericht enthaltenen Informationen über Kinderrechtsverletzungen im Nordosten Indiens sind in einer Studie der indischen terre des hommes-Partnerorganisation NERSWN dokumentiert. Dabei geht es um schwerste Kinderrechtsverletzungen sowohl von bewaffneten Oppositionsgruppen als auch von indischen Sicherheitskräften in den indischen Bundesstaaten Assam und Manipur im Nordosten Indiens. Dazu gehören die systematische Rekrutierung von Kindern, Vergewaltigungen, das Töten und Verletzen von Kindern, gewaltsame Vertreibungen, willkürliche Verhaftungen und Folter.

Quelle: terre des hommes Deutschland e.V. (ots)

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