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Polens Ministerpräsiden lobt Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 11.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutschland und Polen (Symbolbild)
Deutschland und Polen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat das Bundesverfassungsgericht für seine jüngste Stellungnahme gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gelobt. Der Karlsruher Spruch vom letzten Dienstag sei "eines der wichtigsten Urteile in der Geschichte der Europäischen Union", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS).

Das Bundesverfassungsgericht habe schon früher festgestellt, "dass der Europäische Gerichtshof keine unbegrenzten Kompetenzen hat". Ähnliche Urteile seien auch von Gerichten anderer europäischer Staaten gesprochen worden, unter anderem vom polnischen Verfassungstribunal. "Aber vielleicht ist jetzt zum ersten Mal in solcher Klarheit dies gesagt worden: Die Verträge werden von den Mitgliedstaaten geschaffen, und sie bestimmen, wo für die Organe der EU die Kompetenzgrenzen liegen."

Der Gerichtshof der Europäischen Union habe zwar "sehr weit gehende Befugnisse", aber nur "auf dem Gebiet, das sich aus den Beschlüssen der Staaten ergibt". Versuche, dieses Gebiet zu erweitern, seien "willkürlich und gefährlich für die Rechtsstaatlichkeit". Jede reife Demokratie brauche ein System der Gewaltenteilung und des Gleichgewichts der Gewalten. "Wenn das fehlt, wird jede Gewalt, auch die der Gerichtsbarkeit, zur willkürlichen, unbegrenzten, undemokratischen Macht".

Morawiecki schloss mit der Bemerkung, er hoffe, dass in der EU dank des Urteils aus Karlsruhe "eine echte Debatte darüber beginnt, wie dieses Gleichgewicht und ein Mechanismus zu seiner Kontrolle auf Unionsebene gesichert werden kann". Das Bundesverfassungsgericht hatte den Europäischen Gerichtshof wegen dessen zustimmender Rechtsprechung zur Anleihenpolitik der Europäischen Zentralbank in einem Urteil vom letzten Dienstag heftig kritisiert. In der Begründung hieß es, die Auffassungen des Gerichtshofes seinen "schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar." Die polnische Regierung gehört zu den schärfsten Kritikern des Europäischen Gerichtshofs, weil dieser zuletzt immer wieder Bestimmungen ihrer "Justizreform" untersagt hatte. Diese untergräbt nach Ansicht der Opposition und der Europäischen Kommission die Unabhängigkeit der Gerichte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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