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Nawalnys Sprecherin zu 18 Monaten Freiheitsbeschränkung verurteilt

Archivmeldung vom 17.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Ein Gericht in Moskau hat die Sprecherin des inhaftierten oppositionellen Bloggers Alexej Nawalny, Kira Jarmysch, wegen Anstiftung zum Verstoß gegen sanitäre und epidemiologische Vorschriften zu 18 Monaten Freiheitsbeschränkung verurteilt. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es diesbezüglich auf deren deutschen Webseite: "„Das Gericht hat eine Strafe in Form von Freiheitsbeschränkung in Höhe von anderthalb Jahren verhängt“, gab eine Presse-Sprecherin des Gerichts am Montag bekannt.

Nach dem Urteil darf Jarmysch im Laufe der festgesetzten Frist keine Massenveranstaltungen besuchen oder nicht daran teilnehmen. Zudem darf sie ihren ständigen Wohnsitz nicht wechseln, ohne den zuständigen Vollstreckungsbeamten darüber in Kenntnis zu setzen. Ohne Einwilligung der zuständigen Behörde darf sie nicht nach außerhalb von Moskau und des Moskauer Gebietes reisen. Außerdem muss sie sich monatlich bei der Strafvollzugsbehörde melden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Jarmysch eine zweijährige Freiheitsbeschränkung beantragt.

Die Anklage warf Jarmysch vor, zur Teilnahme an einer nicht genehmigten Protestaktion aufgerufen zu haben, die am 23. Januar stattgefunden hatte. Die Teilnehmer der Veranstaltung, darunter auch Covid-19-Erkrankte, hätten „die Gefahr einer Massenerkrankung“ geschaffen, hieß es.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Innerhalb von zehn Tagen darf die Verurteilte Berufung dagegen einlegen.

Jarmysch bezeichnete das Urteil und die Strafe als „ungerecht”. Allerdings bereue sie nichts und bedauere auch nichts, schrieb sie auf Twitter. Selbst wenn sie die Möglichkeit einer Zeitreise bekäme, um alles zu verbessern, würde sie das Gleiche tun.

Im Rahmen desselben Vorwurfs waren unter anderem bereits Ljubow Sobol, eine Anwältin von Nawalnys „Antikorruptionsstiftung FBK“, und Nawalnys Mitstreiter Nikolai Ljaskin zu Freiheitsbeschränkung von eineinhalb beziehungsweise einem Jahr verurteilt worden. Die „Antikorruptionsstiftung FBK“ wurde im Juni von einem Gericht als extremistische Organisation eingestuft. FBK-Aktivitäten sind auf dem Territorium Russlands daher untersagt. Zuvor war die Einrichtung vom russischen Justizministerium als Auslandsagent eingestuft worden.

Während der Freiheitsbeschränkung dürfen Sobol und Ljaskin ihre Wohnungen nachts nicht verlassen, nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen und nach außerhalb der Region reisen. Dreimal im Monat müssensie sich bei der Aufsichtsbehörde melden.

Navalnys Bruder Oleg, der bereits vorbestraft war und eine 12-monatige Freiheitsstrafe im Fall Yves Rocher bereits abgesessen hatte, wurde wegen desselben Vorwurfs zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Am 23. und 31. Januar, 2. Februar und 21. April hatten in verschiedenen russischen Städten nichtgenehmigte Protestaktionen zur Unterstützung von Alexej Nawalny stattgefunden.

Wegen Angriffen auf Sicherheitskräfte, Rowdytums und anderer Straftaten, die bei diesen Veranstaltungen begangen worden waren, wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Die Kremlgegner kritisieren, dass die Behörden selbst Massenveranstaltungen zulassen würden, bei denen Menschen gegen die Maskenpflicht verstoßen würden."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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